Reiseschutzimpfungen

Beruhigt in den Urlaub fahren und gesund wiederkommen. Wir wollen, dass Sie auch bei Reisen in fernere Länder umfassend vor unliebsamen Krankheiten geschützt sind. Daher statten wir Sie vor Reisebeginn mit dem richtigen Impfschutz aus.


Was übernimmt die Salus BKK?

Neben den Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen (mit Ausnahme der Impfung gegen Meningokokken B) erstatten wir bei privaten Auslandsreisen auch folgende Reiseschutzimpfungen komplett, wenn sie für das jeweilige Reiseland von der STIKO empfohlen wurden:

  • Chikungunya*
  • Cholera
  • Dengue-Fieber**
  • FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken C und W135 Y
  • Polio
  • Tollwut
  • Typhus


Welche Impfungen für Ihr Reiseland empfohlen werden oder für eine Reise in das Zielgebiet erforderlich sind, erfahren Sie beispielsweise in den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Bitte beachten Sie, dass wir die Malariaprophylaxe nicht übernehmen dürfen, da es sich hierbei nicht um eine Impfung handelt, sondern vielmehr um eine vorbeugende Maßnahme in Tablettenform.

*) Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme der Impfung gegen Chikungunya ausschließlich im Rahmen einer Reiseschutzimpfung für Personen ab dem Alter von 12 Jahren und folgender Reiseindikationen erfolgen kann: a) Im Rahmen einer Reise in ein Gebiet, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist. b) Im Rahmen eines geplanten längeren Aufenthalts (über 4 Wochen) / wiederholter Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya-Endemiegebieten und wenn (ärztlich begründet) ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung / für einen schweren Verlauf besteht.

**) Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme der Impfung gegen das Dengue-Fieber nur nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen erfolgen kann. Nach Datenlage wird die Impfung aktuell als Reiseimpfung (vor Reisen in Dengue-Endemiegebiete) für Personen ≥ 4 Jahren empfohlen, die in der Vergangenheit bereits eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben.  Hierzu ist ein ärztliches Attest über eine solche Infektion in der Vergangenheit notwendig und einzureichen. Für andere Personen ist gegenwärtig keine Impfempfehlung vorgesehen. 


Wie funktioniert die Erstattung?

Um Ihnen die Kosten für die Impfungen erstatten zu können, benötigen wir von Ihnen die Originalrechnungen (ärztliche Impfleistung und Impfstoffe), die Angabe des Reiselandes sowie Ihre Bankverbindung.

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