Soziale Sicherung

Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein. Durch die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen genießen auch Sie als angehörige Pflegeperson unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen Schutz durch die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.


Die Voraussetzungen

  • Sie pflegen den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, wenigstens zehn Stunden wöchentlich, an regelmäßig mindestens zwei Tagen pro Woche in dessen häuslicher Umgebung
  • Sie üben diese Pflegetätigkeit voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr aus
  • Sie sind neben der Pflegetätigkeit regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • Der Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung
  • Sie erhalten noch keine Altersrente

Ihre Sicherheit

  • Rentenversicherung

    Für Pflegepersonen zahlt die Salus Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.

  • Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung

    Pflegepersonen haben die Möglichkeit sich per Antrag in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern, wenn ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, gepflegt wird. Weiterhin werden für Pflegepersonen, welche ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur übernommen. In bestimmten Fällen besteht ferner ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Gesetzliche Unfallversicherung

    Durch die Pflegeversicherung werden Pflegepersonen in die gesetzliche  Unfallversicherung aufgenommen, wenn ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, gepflegt wird. Damit sind sie bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit abgesichert, auch bei Fahrt von und zu dem Pflegebedürftigen.

Zurück zum Anfang Pfeil nach oben