Organspende: Eine Entscheidung fürs Leben

Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen zum Thema Organspende informiert. Diese Aufklärung soll Ihnen dabei helfen, sich mit der freiwilligen Entscheidung zu befassen, ob Sie nach Ihrem Tod zur Organspende bereit sind. Die Entscheidung kann mit "Ja", "Nein", oder "Ich weiß nicht" dokumentiert werden. Ob Sie eine Organspende zulassen oder ablehnen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Bevor Sie einen Ausweis ausfüllen, bitten wir Sie, sich in Ruhe über das Für und Wider einer Organspende klar zu werden.

 

Eine Entscheidung, die Leben retten kann

In Deutschland ist die Organspende mit dem Transplantationsgesetz geregelt, das seit seiner Einführung immer wieder verfeinert und überarbeitet wurde. Im November 2012 wurde gesetzlich festgelegt, dass jeder Bürger im Laufe seines Lebens mit der Entscheidung "Pro und Contra Organspende" konfrontiert werden soll (z. B. durch die Krankenkasse). In 2022 trat die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft und legte die Voraussetzung zum Organspende-Register, das im Frühjahr 2024 ins Leben gerufen wurde. Im Mittelpunkt allen Bestrebens steht, den Bürgerinnen und Bürgern die enorme Bedeutung der Organspende vor Augen zu führen und ihnen auf neutraler Faktenbasis eine persönliche Entscheidung zu ermöglichen. Denn fest steht, dass Organspende Leben rettet und durch einen Spender oder eine Spenderin je nach Anzahl der transplantierten Organe bis zu sieben Menschen geholfen werden kann. 

 

Jede/r ist betroffen

Nicht zuletzt ist die Wahrscheinlichkeit, selbst ein neues Organ zu benötigen wesentlich höher als die, ein Organ zu spenden. Ob Verkehrsunfall oder schwere Krankheit, jeder von uns kann plötzlich und unerwartet auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Hingegen tritt nur bei einem Prozent der Patient:innen in stationärer Behandlung der Hirntod vor dem Herzstillstand ein, was die Voraussetzung für eine Transplantation ist.

 

Die Angehörigen entlasten

Häufig werden Angehörige nach dem Tod eines Familienmitglieds mit der Frage konfrontiert, ob ein oder mehrere Organe transplantiert werden dürfen. In dieser belastenden Situation ist es kaum möglich, den Willen der/des Verstorbenen in dieser wichtigen Frage zu erahnen, wenn er bzw. sie diesen nicht selbst zu Lebzeiten dokumentiert hat. Hier hilft ein Organspendeausweis, der die Haltung unmissverständlich abbildet. Je nach Situation hilft Freunden oder Familie bei der Trauerbewältigung vielleicht auch die Vorstellung, dass ein Teil der/des Verstorbenen einem anderen Menschen das Leben rettet.

 

Das sagt das Transplantationsgesetz

Nach dem gültigen Transplantationsgesetz  dürfen einem Verstorbenen nur dann Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn dieser zu Lebzeiten zugestimmt hat. Der Wille des Verstorbenen gilt über seinen Tod hinaus. Ist die Entscheidung nicht bekannt, entscheiden die Angehörigen und müssen möglichst herausfinden, was der Wille des Toten gewesen sein könnte. Als Angehörige gelten Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister und volljährige Personen mit persönlicher Verbundenheit. Voraussetzung ist, dass in den letzten zwei Jahren Kontakt bestanden hat. In den letzten Jahren wurden wichtige Änderungen des Transplantationsgesetzes umgesetzt, u.a.:

  • Kontrolle der deutschen Transplantationszentren
  • Einrichtung einer interdisziplinären Transplantationskonferenz an den Transplantationszentren
  • Einrichtung einer unabhängigen "Vertrauensstelle Transplantationsmedizin" zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht
  • Bestellung von Transplantationsbeauftragten in allen Entnahmekrankenhäusern
  • Straftatbestand bei unrichtigen Angaben: Begründungspflicht des Richtliniengebers

     

So läuft eine Organspende ab

Die wichtigste Art der Organspende ist die Spende nach dem Tod (postmortale Spende). Potentielle Spender sind Menschen, deren Gehirnfunktion nicht mehr gegeben ist, aber deren Herz-Kreislauf-System noch aufrechterhalten werden kann. Haben mindestens zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den sogenannten irreversiblen Hirntod festgestellt, wird die medizinische Behandlung abgebrochen.  Nach dem Transplantationsgesetz ist es zwingend erforderlich, dass der Hirntod von den verantwortlichen Ärzten schriftlich und lückenlos dokumentiert wird. Kommt aus medizinischer Sicht eine Organspende in Frage, führt der behandelnde Arzt oder ein Transplantationskoordinator das Gespräch mit den Angehörigen, sofern keine Entscheidung zur Organspende bekannt ist. Zwischenzeitlich wird die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eingeschaltet.

 

Stiftung Eurotransplant entscheidet über Organvergabe

Für eine Organspende ist es unerlässlich, dass gespendete Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden bei einer bzw. einem Hirntoten, die/der sich zur Organspende bereit erklärt hat, unmittelbar vor der Entnahme des Organs verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ein Infektionsrisiko des Empfängers auszuschließen. Die Organentnahme wird im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt vorgenommen wie jede andere Operation. Die zur Spende freigegebenen Organe werden von verschiedenen Ärzteteams entnommen. Während der Entnahme-Operation wird entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist. Nach der Entnahme werden die Organe auf schnellstem Wege zu dem jeweiligen Transplantationszentrum gebracht. Dort ist der Organempfänger bereits auf die bevorstehende Transplantation vorbereitet worden, die unmittelbar nach dem Eintreffen des Organs durchgeführt wird. Wer das Organ oder die Organe des Verstorbenen erhält, entscheidet die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz in den Niederlanden, die das genau festgelegte Vergabeverfahren länderübergreifend koordiniert. Nach dem Eingriff wird der Leichnam zur Bestattung überführt, die Angehörigen können auf ihre persönliche und individuelle Weise Abschied nehmen.

Überkreuz-Lebendspende 

Seit 01. Juni 2026 ist eine Reform des Transplantationsgesetzes in Kraft, die die Überkreuz-Lebendspende einer Niere rechtlich zulässt. Bislang war eine solche Spende nur unter nahen Angehörigen oder einander eng verbundenen Personen erlaubt. Nun können sich auch einander unbekannte Paare, bei denen innerhalb der Partnerschaft keine medizinische Passung gegeben ist, für eine Überkreuzspende registrieren lassen. Da ein sehr großer Teil der Betroffenen, die auf ein Spenderorgan warten, tatsächlich auf eine neue Niere angewiesen ist, besteht nun die Hoffnung auf zumindest eine etwas bessere Bedarfsdeckung. Hierzu soll ein Pool von Organspendepaaren aufgebaut werden,  aus dem passende Spender-Empfänger-Kombinationen ermittelt werden können, um den erkrankten Personen die dringende Transplantation zu ermöglichen. Zudem wurde die "nicht gerichtete anonyme Nierenspende" möglich, d.h. eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Diese Spendenform wird in das Programm für Überkreuz-Lebendnierenspenden ebenfalls mit einbezogen.

Das können Sie persönlich tun

Ob eine Organspende tatsächlich durchgeführt werden kann oder nicht, hängt an der persönlichen Entscheidung jeder/s Einzelnen, die idealerweise durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises dokumentiert wird. Dies gilt insbesondere, weil andernfalls die Angehörigen entscheiden müssen und in der ohnehin belastenden Situation schnell überfordert sind. Werden Sie aktiv: Ihren persönlichen Organspende-Ausweis zum Ausfüllen können Sie sich direkt herunterladen oder per Post anfordern. Oder Sie nehmen den Weg über das neue Organspende-Register.

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Ansprechpartner

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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