

Die elektronische Patientenakte
Seit Beginn des Jahres 2025 wird in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten flächendeckend eingeführt. Der Prozess läuft für alle schrittweise und automatisiert, sofern der Anlage der ePA nicht vorab aktiv widersprochen wurde. Mit der ePA haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten digital und sicher zu verwalten. Durch den Zugriff der unterschiedlichen medizinischen Akteure auf Ihre digitale Patientenakte wird ein schneller Informationsfluss und somit eine optimierte Behandlung ermöglicht. Außerdem können Sie Dokumente wie z. B. den Impfausweis oder den Mutterpass auf Wunsch digital speichern lassen, sodass Sie diese nicht mehr bei jedem Termin mitbringen müssen. Ob Sie die ePA bewusst und vielfältig nutzen, einfach nur passiv bestehen lassen oder ihr zukünftig widersprechen und sie löschen lassen wollen, bleibt selbstverständlich weiterhin Ihnen überlassen.
Nachdem die ePA zunächst in Modellregionen eingeführt und getestet wurde, ist diese Begrenzung zum 29.04.2025 aufgehoben und die ePA kann fortan in ganz Deutschland ausgerollt und genutzt werden. In der Hochlaufphase geht es nun vor allem für die Leistungserbringenden (Arztpraxen usw.) darum, sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen, sich in die neuen Abläufe zu integrieren und durch zunehmende Erfahrungen die Mehrwerte der ePA in der Versorgung entstehen zu lassen. Spätestens ab dem 01. Oktober 2025 ist die ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit durch die Leistungserbringenden zu nutzen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die ePA. Zudem finden Sie hier (↗) Informationsmaterial in "Leichter Sprache".

FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema elektronische Patientenakte. arrow_forward
Informationen zur ePA
Hier finden Sie das gesamte Informations-material nach § 343 Abs. 1a SGB V zur ePA. arrow_forward