Die Gutfühlversicherung für Familienversicherte

Die Familienversicherung der Salus BKK ist eine kostenfreie Mitversicherung Ihrer Angehörigen. Dazu zählen

  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
  • leibliche Kinder oder Adoptivkinder (bis zu einer bestimmten Altersgrenze)
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie den überwiegenden Unterhalt tragen
  • Pflegekinder, sofern diese nicht beruflich gepflegt werden


Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung wird hierbei kein gesonderter Beitrag erhoben. Die Angehörigen haben denselben umfänglichen Versicherungsschutz wie das Mitglied (ausgenommen sind Entgeltersatzleitungen).

  • Altersgrenzen für Kinder

    Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sie auch noch bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden.

    Diese sind gegeben, wenn die Kinder

    • noch zur Schule gehen
    • eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt machen
    • studieren
    • ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland machen


    Hat sich die Ausbildung Ihres Kindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert? Dann kann Ihr Kind noch so lange weiter nach dem 25. Geburtstag familienversichert bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.

    Behinderte Kinder können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Behinderung muss allerdings schon während der Familienversicherung vorgelegen haben.

  • Einkommensgrenze

    Eine Familienversicherung ist nur möglich, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen monatlich 505,00 Euro nicht übersteigt. Dazu gehören z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapital, aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit. Auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gehören dazu. Hier beträgt die Grenze monatlich 538 Euro.


    Ehegatte privat krankenversichert und Kinder

    Kinder können nicht in die kostenfreie Familienversicherung, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte in der privaten Krankenversicherung versichert ist und

    • ein regelmäßiges Gesamteinkommen hat, dass über 69.300,00 Euro im Jahr liegt (bei Personen, die bereits am 31.01.2002 privat krankenversichert waren, gilt eine Grenze von 62.100,00 Euro)
    • das Einkommen regelmäßig höher ist, als das Einkommen des Mitglieds


    Ist die Familienversicherung für Ihr Kind ausgeschlossen, können wir gerne prüfen, ob eine freiwillige Krankenversicherung möglich ist.

  • Fragebogen zur Familienversicherung

    Sie sind immer wieder lästig und gehören doch dazu. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen, nach der erstmaligen Antragstellung die Familienversicherung einmal jährlich zu prüfen (bei Kindern bis 15 alle drei Jahre). Mittlerweile bietet die Salus BKK Ihnen aber auch die Möglichkeit, die Fragebögen online zu beantworten. Sie können dies bequem am PC oder mit Ihrem Smartphone erledigen. Einfach QR Code vom Fragebogen einlesen und loslegen.

    Lassen Sie uns bitte in jedem Fall die ausgefüllten Fragebögen zukommen, ob per Post oder digital. Anderenfalls sind wir leider gehalten, die Familienversicherung zu beenden.

  • Wer kann nicht familienversichert werden?

    Sofern die Einkommensgrenze bzw. die Altersgrenze (für Kinder) überschritten ist, kann eine Familienversicherung nicht durchgeführt werden.

    Ebenso ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn ein Versicherungspflichttatbestand vorhanden ist, wie z.B.

    • eine Beschäftigung ausgeübt wird, mit einem Einkommen von mehr als 538 Euro / Monat
    • eine Rente bezogen wird
    • Arbeitslosengeld I oder II bezogen wird


    Darüber hinaus ist eine Familienversicherung auch nicht möglich, wenn Faktoren vorliegen, die zur Krankenversicherungsfreiheit führen, wie z.B.

    • Status als Beamter (Ausnahme unbezahltes Dienstverhältnis ohne Beihilfeansprüche)
    • Hauptberufliche Selbstständigkeit / freiberufliche Tätigkeit
    • andere krankenversicherungsfreie Personen
Ansprechpartner

Team Familienversicherung

Telefon0341 45337-3414
Downloads
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