Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Nachdem Sie einen schriftlichen Antrag auf Pflege bei uns gestellt haben, leiten wir diesen an den Medizinischen Dienst (MD) weiter mit dem Auftrag, ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Das Gutachten benötigen wir, da laut Gesetzgeber nur der MD die Pflegebedürftigkeit feststellen darf. Um die Situation bestmöglich beurteilen zu können, wird sich der MD bei Ihnen melden, um einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.

Bei dem Termin wird die Bedarfssituation genau betrachtet. Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, ist es sinnvoll, wenn Angehörige bei dem Termin dabei sind, um Fragen zu beantworten und die Situation aus ihrer Sicht zu schildern. Außerdem sollten Sie alle Unterlagen bereit halten, die der Erläuterung der Pflegebedürftigkeit dienen. Dazu gehört zum Beispiel ein Bericht vom Hausarzt, Medikamente, die verschrieben wurden oder ein geführtes Pflegetagebuch.

Der Gutachter des MD verschafft sich einen Eindruck, wie selbstständig Alltagssituationen gemeistert werden können. Hier gibt es sechs wesentliche Kategorien:

  • Mobilität

    Hier geht es darum, herauszufinden, ob die Person in der Lage ist ohne Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen oder zu wechseln. Dazu gehört zum Beispiel das Drehen im Bett oder das Halten einer stabilen Sitzposition. Es wird aber auch geprüft, ob ein selbstständiges Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs sowie Treppensteigen möglich ist.

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    In dieser Kategorie geht es um Aspekte wie Erkennen und bewusstes Entscheiden oder Steuern von Dingen. Hier werden sowohl die zeitliche und örtliche Orientierung beurteilt als auch das Erkennen von nahestehenden Personen und das Erinnern an wesentliche Ereignisse. Darüber hinaus ist es auch wichtig, ob der Betroffene Informationen versteht und selbst mitteilen kann. Dazu gehören nicht nur elementare Bedürfnisse wie Hunger oder Durst sondern auch die aktive Teilnahme an einem Gespräch.

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Hier wird ermittelt, ob die pflegebedürftige Person motorische oder psychische Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Diese können sich zum Beispiel durch Rastlosigkeit und nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Wahnvorstellungen und Ängste oder depressive Verstimmungen äußern. Für den Pflegegrad wird in dieser Kategorie die Häufigkeit der Auffälligkeiten beurteilt.

  • Selbstversorgung

    In dieser Kategorie wird abgefragt, inwieweit die betroffene Person sich noch selbstständig versorgen kann. Dazu gehört zum Beispiel das selbstständige Ankleiden oder die Zubereitung von Speisen und Getränken. Außerdem wird geschaut, ob die Körperpflege, also Duschen, Baden oder die Benutzung der Toilette, ohne Hilfe durchgeführt werden kann.

  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    In dieser Kategorie geht es um den Umgang der Person mit eventuellen Einschränkungen. Wie wird eine durch Krankheit oder Therapie bedingte Anforderung von der pflegebedürftigen Person bewältigt? Kann zum Beispiel eine Medikation selbstständig überwacht und ein Hilfsmittel eigenständig benutzt werden? Beurteilt wird, ob und wie häufig eine Hilfe benötigt wird.

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Die letzte Kategorie dreht sich darum, wie eigenständig die pflegebedürftige Person Ihren Alltag gestaltet. Kann sie sich beschäftigen und Vorhaben in der Zukunft planen? Wichtig ist hier auch die Kontaktpflege mit anderen Personen wie Nachbarn oder Bekannten und die Interaktion mit diesen.

Auf der Basis des Gutachtens erfolgt die Einteilung in einen Pflegegrad. Je nachdem, welche Pflegebedürftigkeit vorliegt, erhalten Sie von uns schriftlich die Bewilligung von Pflegeleistungen. Dann ist es wichtig, sich als Familie zu überlegen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, wie die konkrete Pflegeunterstützung im Alltag aussehen kann.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange dauert die Einstufung in einen Pflegegrad?

    In der Regel dauert die Einstufung bis zu 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse. In bestimmten Fällen gelten jedoch verkürzte Begutachtungsfristen z. B. wenn sich der Betroffene in einer Reha oder im Krankenhaus befindet.

  • Kann ich den Prozess der Einstufung beschleunigen?

    Schneller geht es: wenn sich der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung befindet. Dann kann die Antragsstellung direkt vom entsprechenden Sozialdienst übernommen werden. Die Sozialdienst-Mitarbeiter wissen auch, welche Formulierungen verwendet werden müssen, legen gleich die Berichte vom Krankenhaus mit dazu, fordern auch – wenn nötig – entsprechende Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder auch Pflegehilfsmittel an.

  • Kann ich mich auf den Besuch des MD vorbereiten?

    Die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegegrade, und somit auch jeweilige finanzielle Leistungen der Pflegekasse, erfolgt nach Festlegung des Pflegebedarfs. Deshalb ist es wichtig, sich auf den Besuch des MD (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) so gut wie möglich vorzubereiten.

    Unsere wichtigste Empfehlung ist – führen Sie ein Pflegetagebuch. Hier werden alle Verrichtungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Verorgung festgehalten, bei denen Hilfe und Pflege benötigt wird. Füllen Sie gemeinsam mit einem Angehörigen oder auch mit einer Betreuungskraft der 24-Stunden-Pflege aus. Das Pflegetagebuch können Sie bei uns unter 0800 22 13 222 anfordern.

    Zudem sollten Sie folgende Unterlagen für den MD-Besuch bereithalten:

    • Pflegehandbuch
    • Notizen aller Fragen, die Sie dem MD-Gutachter stellen möchten
    • Berichte des Haus- und/oder des Facharztes
    • Namen und Kontaktdaten aller behandelnder Ärzte
    • eventuell Krankenhausentlassungsbericht (max. die letzten drei Jahre)
    • Liste aller Medikamente, die zum aktuellem Zeitpunkt eingenommen werden
    • Pflegedokumentation des Pflegedienstes
    • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Pflegedokumentation des Pflegedienstes
    • Namen und Kontaktdaten der Personen, die an der Pflege beteiligt sind (Angehörige, betreuende Personen)
    • Auflistung aller benötigten und genutzen Hilfsmittel
    • den ausgefüllten Fragebogen des MD (wenn bereits zugestellt)
  • Was kann ich tun, wenn ich den mir zugeteilten Pflegegrad als ungerecht empfinde?

    Sollte die Einstufung des Pflegegrads aus Ihrer Sicht nicht zustimmen, können Sie einen Widerspruch einlegen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser nur innerhalb von vier Wochen möglich ist. Haben Sie inhaltliche Fragen zum Gutachten können Sie sich die Einstufung des MD (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) auch gerne von uns erklären lassen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner

Team Pflege

Telefon06102 2909-1706
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