Unsere Leistungen während der Schwangerschaft

Die Salus BKK möchte, dass Sie sich in Ihrer Schwangerschaft rundum versorgt fühlen. Dafür geben wir Ihnen mit unserem vielfältigen Leistungsangebot die Sicherheit, die Sie jetzt brauchen.

  • Schwangerenvorsorge

    Die Gesundheit Ihres Babys beginnt bereits im Mutterleib. Für eine optimale Entwicklung Ihres Kindes ist es wichtig, dass Ihr Frauenarzt von Anfang an mögliche Risiken frühzeitig erkennt und wenn nötig behandelt. Alle vier Wochen überprüft Ihr Frauenarzt eventuelle Anzeichen auf Gesundheitsstörungen oder Gefährdungen bei Ihnen und Ihrem Kind. Gegen Ende der Schwangerschaft verkürzt sich der Abstand auf zwei Wochen. Die Kosten für die ärztliche Behandlung und alle notwendigen Arznei-, Verband- und Heilmittel übernimmt Ihre Salus BKK.


    Erstuntersuchung

    Zu Beginn Ihrer Schwangerschaft wird eine Basisuntersuchung durchgeführt. Neben Urin, Blutdruck und Gewicht nimmt der Arzt Ihre Anamnese auf, bestimmt Ihre Blutwerte und macht eine gynäkologische Untersuchung mit Abstrich auf Chlamydien.


    Folgeuntersuchung

    In den nächsten Wochen wird die Kontrolle des Gewichts, Blutdrucks und Urins fortgeführt. Zwischen der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche erfolgt außerdem die erste Ultraschalluntersuchung. Weitere folgen zwischen der 19. bis 22. Woche und zwischen der 29. bis 32. Woche. Hinzu kommt die Kontrolle der Lage und Herzaktivität des Fötus.


    Mutterpass

    Alle Ergebnisse Ihrer Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen. Er dokumentiert umfassend den Verlauf Ihrer Schwangerschaft und Geburt, die Untersuchungen des Neugeborenen sowie den Verlauf des Wochenbetts. Sie erhalten den Mutterpass bei Ihrem Frauenarzt. Diesen sollten Sie immer mit sich tragen, damit auch ein fremder Arzt bei Komplikationen schnell reagieren kann.


    IGeL-Leistungen

    Häufig werden Ihnen darüber hinaus noch Untersuchungen zur vorgeburtlichen Diagnostik, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, angeboten. Diese IGeL-Leistungen müssen von Ihnen privat bezahlt werden.


    Ergänzende Leistungen

    Im Zusammenhang mit der Entbindung in einer Klinik wird sich die Salus BKK unter bestimmten Umständen an den Fahrtkosten (abzüglich einer Zuzahlung von 10%, mind. fünf Euro, max. zehn Euro) beteiligen. Ist es aus medizinischen Gründen notwendig, erhalten Sie auch Haushaltshilfe oder häusliche Pflege zur Medikamentengabe oder Wundversorgung.

    Für diese Leistungen ist im Vorfeld ein Antrag bei der Salus BKK zu stellen.

  • Hebammenhilfe

    Eine Hebamme begleitet Sie während Ihrer gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts. Sie bietet Geburtsvorbereitungskurse an, gibt Ihnen hilfreiche Tipps und berät Sie beim Umgang mit dem Neugeborenen oder bei Stillschwierigkeiten. Als Salus BKK Versicherte können Sie während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen. Die Salus BKK übernimmt die Kosten für unten aufgeführte gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Als besonderes PLUS werden zudem im Rahmen unseres Schwangerschaftsbudgets die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft während der 37. - 42. Schwangerschaftswoche erstattet.


    Vorsorgeuntersuchungen

    Bei einer unauffälligen Schwangerschaft kann auch eine Hebamme die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Diese werden im Mutterpass dokumentiert. Im Idealfall wechseln sich Gynäkologe und Hebamme bei den Untersuchungen ab.


    Geburtsvorbereitung

    Die Salus BKK trägt für werdende Mütter die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für bis zu 14 Stunden (à 60 Minuten). In der Regel werden diese über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Melden Sie sich jedoch frühzeitig (20. Schwangerschaftswoche) an. Durch die geringe Teilnehmerzahl sind die Kurse schnell belegt. Im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets werden auch die Kosten für eine Begleitperson erstattet.


    Geburtshilfe

    Bei der Geburt in einer Klinik ist neben einem Arzt immer eine Hebamme anwesend. Sie überwacht den Geburtsverlauf. Außerdem gibt Sie Anleitungen für Atem- und Entspannungstechniken und hilft bei der Änderung der Sitz- oder Liegeposition. Bei der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause sind oft zwei Hebammen zur Stelle, um Mutter und Kind zu versorgen.


    Nachsorge/Wochenbett

    Nach der Geburt hat die Mutter Anspruch auf 10 Tage Betreuung durch eine Hebamme. Dabei kontrolliert sie die gesundheitliche Verfassung des Neugeborenen und die Rückbildung der Gebärmutter. Außerdem zeigt sie Übungen zur Rückbildungsgymnastik und Festigung des Beckenbodens und gibt wertvolle Tipps zur Babypflege und zum Stillen. Bei Stillschwierigkeiten besteht der Anspruch auf Hebammenhilfe für deren gesamte Dauer. Liegen bestimmte Beschwerden vor, so verlängert sich der Anspruch auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt und 16 weitere Hebammenbesuche.


    Rückbildungsgymnastik

    Nach der Geburt besteht die Möglichkeit, Rückbildungskurse zu besuchen. Die Salus BKK übernimmt die Kosten für insgesamt 10 Kursstunden (à 60 Minuten). Die Hebamme zeigt Ihnen verschiedene Übungen zur Entspannung, Linderung bei Rückenschmerzen und Kräftigung des Beckenbodens.


    Hebammensuche

    Über die Online-Suche "Hebammenfinder" des BKK Dachverbands besteht die Möglichkeit, im Umkreis des Wohnorts Hebammen zu suchen. Hier kann auch nach Teilbereichen wie Hausgeburt, Wochenbettbetreuung oder Vorbereitungskursen gefiltert werden.

  • Mutterschutz & Mutterschaftsgeld

    Werdende Mütter genießen einen besonderen Schutz, damit sie sich und ihren Nachwuchs nicht unnötig gefährden. Dies gilt vor allem für Frauen, die erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Damit diese Regelungen greifen, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mitteilen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin ein Attest über Ihre Schwangerschaft ausstellen und geben Sie es umgehend Ihrem Arbeitgeber. Dieser ist dann verpflichtet, Ihre Beschäftigungszeiten eventuell neu zu regeln. Wochenend-, Nacht- sowie Mehrarbeit sind ab sofort verboten.


    Mutterschutzfristen

    Sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin sowie weitere acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Geburt gelten für Sie besondere Mutterschutzfristen. Während der sechswöchigen Schutzfrist dürfen Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin weiterarbeiten. In den acht bzw. 12 Wochen nach der Entbindung dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. Kommt das Kind bereits vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich Ihre Mutterschutzfrist entsprechend nach der Geburt.


    Kündigungsschutz

    Während Ihrer Schwangerschaft und weitere vier Monate nach der Geburt haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Nehmen Sie nach Ablauf der vier Monate Mutterschutzfrist Elternzeit in Anspruch, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Sie selbst können ohne Einhaltung einer Frist Ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Mutterschutzfrist kündigen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet auch während der Schwangerschaft.


    Mutterschaftsgeld

    Werdende Mütter sind auch während der Mutterschutzfristen finanziell abgesichert: Die Salus BKK zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld bis zu einem Betrag von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe der Leistung der Agentur für Arbeit.

    Sie beantragen das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung, indem Sie uns frühestens  sieben Wochen vor dem geplanten Entbindungstag eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung zusenden. Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme aus. Das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung erhalten Sie, sobald uns die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes vorliegt. Wenn Sie familienversichert sind, haben Sie nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (bis 400 Euro) ausüben. Dann erhalten Sie einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro. Dieses Mutterschaftsgeld ist über das Bundesversicherungsamt zu beantragen.

  • Elternzeit & Elterngeld

    Eltern haben bei jedem Kind Anspruch auf Elternzeit sowie finanzielle Unterstützung in Form des Elterngeldes. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Elternzeit & Elterngeld.

  • Frühgeburtenvermeidung

    Damit Ihre Schwangerschaft möglichst reibungslos verläuft, haben wir mit ausgewählten Frauenärzten sogenannte integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen. Wenn Ihr Frauenarzt am integrierten Versorgungsprogramm "Gesund schwanger" teilnimmt, können Sie sich als Salus Versicherte in der Praxis dafür einschreiben. Sie erhalten dann zusätzliche Informationen und Untersuchungen von Ihrem Frauenarzt. Ob Ihre Frauenarztpraxis an unserem Vorsorgeprogramm teilnimmt, können Sie gerne bei uns erfragen.
     
    Diese Leistungen können Sie beispielsweise über Ihre Versichertenkarte in Anspruch nehmen:

    • Ermittlung von Risikofaktoren für eine Frühgeburt
    • Ausführliches Gespräch über individuelle Risikofaktoren
    • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft
    • Informationsmaterial zu Schwangerschaft und Geburt
    • Aufklärung über die optimale Schlafumgebung des Babys
    • Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen im ambulanten und stationären Bereich

     

    Unser PLUS für Sie

    Im Rahmen unserer ZusatzleistungenZusatzleistungen bieten wir Ihnen ein zusätzliches Paket aus Vorsorgeuntersuchungen. Mehr Informationen

  • Geburtsort

    Sie können Ihr Kind in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause zur Welt bringen. Die einzelnen Geburtsorte sind mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden. Wichtig ist, dass Sie sich in der Umgebung, in der Sie Ihr Kind zur Welt bringen, wohl fühlen. Wählen Sie frühzeitig einen geeigneten Geburtsort aus. Besichtigen Sie ihn vorher, um sich mit dem Ablauf der Geburt und den verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten vertraut zu machen.


    Geburtsklinik

    Die meisten Kinder kommen in Deutschland in einer Klinik zur Welt. Hier stehen Ärzte und Hebammen sowie Kinderärzte für die Akutversorgung der Neugeborenen rund um die Uhr zur Verfügung. In allen Kliniken können Sie zwischen einer stationären oder ambulanten Entbindung wählen. Mutter und Kind können dabei einige Stunden nach der Geburt die Klinik wieder verlassen und sich zu Hause in der gewohnten Umgebung erholen. Die weitere Betreuung sichert eine Nachsorgehebamme.

    Bei der Suche nach einer passenden Klinik hilft Ihnen unser BKK KlinikFinder.


    Geburtshaus

    Voraussetzung für eine Entbindung in einem Geburtshaus ist, dass für die Geburt keine Komplikationen zu erwarten sind. Treten während der Entbindung Komplikationen auf, wird die Geburt in eine Geburtsklinik verlegt. Die Kosten für die Hebammenbetreuung übernimmt die Salus BKK. Allerdings können zusätzliche Mehrkosten entstehen.


    Hausgeburt

    Eine Hausgeburt empfiehlt sich nur bei einem komplikationslosen Schwangerschaftsverlauf und einer mit Sicherheit zu erwartenden normalen Entbindung.

  • Gesundheitskurse

    Möchten Sie während Ihrer Schwangerschaft einen Yoga- oder AquaFitness-Kurs besuchen oder an einem Beckenbodentraining teilnehmen? Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Gesundheitskursen in Ihrer Region an. Mehr Informationen dazu und den passenden Kurs für Sie finden Sie auf unseren Präventions-Seiten.

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