Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Ihr Kind wird in einem Krankenhaus stationär behandelt und Sie werden zusammen mit diesem als Begleitperson aufgenommen? Unter bestimmten Umständen besteht hier Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihre stationäre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt und das Kind unter 12 Jahre alt ist. 

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Ist die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils notwendig, ist eine entsprechende Bescheinigung des Krankenhauses nötig. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, ist neben der Bescheinigung des Krankenhausaufenthaltes auch ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme erforderlich. Beides wird – falls zutreffend – von der stationären Einrichtung ausgestellt.

Bei Kindern, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die medizinischen Gründe für die Mitaufnahme eines Elternteils vorausgesetzt. Hier ist lediglich eine Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes notwendig.
 

So lange besteht ein Anspruch

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme ist zeitlich nicht begrenzt. Er besteht für die gesamte Dauer der Krankenhausbehandlung. Ebenso erfolgt keine Anrechnung auf den Höchstanspruch des Kinderkrankengeldes bei häuslicher Betreuung.
 

Welche Krankenkasse ist für die Auszahlung zuständig?

Seit dem 01.01.2024 ist die Krankenkasse des begleitenden Elternteiles für die Zahlung des Kinderkrankengeldes zuständig. Bisher hat die Krankenkasse des Kindes die Leistung ausgezahlt.
 

Höhe des Kinderkrankengeldes

Die Höhe des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme entspricht der Höhe des Kinderkrankengeldes bei häuslicher Betreuung. Es beträgt demnach 90% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes. Wurde in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung (beispielsweise Urlaubsgeld) bezogen, erhöht es sich auf 100% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes. Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung sind von dem Kinderkrankengeld ebenfalls abzuführen.
 

So beantragen Sie das Kinderkrankengeld

Einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme finden Sie hier. Dieser ist zusammen mit der Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses sowie ggf. dem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme bei der Krankenkasse des begleitenden Elternteils einzureichen.

Nutzen Sie für die Beantragung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme gerne eines unserer Service-Center, den Postweg oder unsere Online-Geschäftsstelle und App. Informationen zu unseren Online-Diensten finden Sie hier.

Ansprechpartner

Team Entgeltersatzleistungen

Telefon0341 45337-3416
Fax0341 45337-515
Downloads
  • picture_as_pdfAntrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer MitaufnahmeDownload
Zurück zum Anfang Pfeil nach oben