Kinderkrankengeld

Eine Erkältung, Magen-Darm oder Masern – vor allem kleine Kinder stecken sich häufig im Kindergarten oder in der Schule mit Krankheiten an und müssen zu Hause bleiben. Wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie für die Betreuung der Arbeit fern bleiben müssen, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Wie lange zahlt die Salus BKK Kinderkrankengeld?

Für die Betreuung eines kranken Kindes können pro Elternteil für jedes Kind grundsätzlich 10 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, jedoch insgesamt maximal 25 Arbeitstage im Kalenderjahr (auch wenn mehr als zwei Kinder im Haushalt leben). Bei alleinerziehenden Versicherten verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. maximal 50 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Aktuell hat der Gesetzgeber die oben genannte Anspruchsdauer (befristet bis zum 31.12.2026) erweitert: Bis dahin besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für jeweils 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende beträgt die Anspruchsdauer 30 Arbeitstage. Der Anspruch ist jedoch auf insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende im Kalenderjahr begrenzt, selbst wenn mehr als zwei Kinder im Haushalt leben.

Generell gilt: Erhalten Sie während der Fehltage jedoch von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Ihr Arbeitsentgelt, entfällt der Anspruch auf Kinderkrankengeld.

 

Telefonische Ausstellung der Bescheinigung für Kinderkrankengeld

Seit dem 18.12.2023 ist die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für Kinderkrankengeld auch nach telefonischer Anamnese möglich. Die Ausstellung ist auf maximal für 5 Kalendertage begrenzt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind dem Arzt/ der Ärztin unmittelbar persönlich bekannt ist und er/ sie die telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar ansieht.

 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt 90% Ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung (beispielsweise Urlaubsgeld) erhalten haben, erhöht es sich auf 100%. Von Ihrem Kinderkrankengeld sind Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Auszahlung?

Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderkrankengelds durch die Salus BKK sind

  • eine ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind erkrankt ist und die Betreuung notwendig ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann
  • ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet. Für Kinder mit einer Behinderung gilt eine Ausnahmeregelung.
  • bei pandemiebedingter Betreuung zuhause durch die Schließlung einer Einrichtung ist zudem ein Schließlungsbescheid der jeweiligen Einrichtung mit einzureichen
     


Wie funktioniert die Beantragung von Kinderkrankengeld?

Sie reichen uns die ärztliche Bescheinigung über die Krankheit Ihres Kindes ein. Danach setzen wir uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, der uns mitteilt, wie hoch Ihr Verdienstausfall war. Bitte bedenken Sie, dass die Mitteilung Ihres Arbeitgebers erst zeitverzögert nach der monatlichen Entgeltabrechnung erfolgen kann.

 

Übertragung des Krankengeldanspruchs auf das andere Elternteil

Sollte Ihr Partner den Anspruch auf Kinderkrankengeld aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht selber geltend machen können, können Sie sich dessen Kinderkrankengeldanspruch übertragen lassen.

Dies ist möglich, wenn

  • beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind
  • der andere Elternteil die Betreuung des erkrankten Kindes aus beruflichen Gründen nicht übernehmen kann
  • Ihr Arbeitgeber einer erneuten Freistellung zustimmt
Ansprechpartner

Team Entgeltersatzleistungen

Telefon0341 45337-3416
Fax0341 45337-515
Downloads
  • picture_as_pdfAntrag Übertragung KinderkrankengeldDownload
Zurück zum Anfang Pfeil nach oben