Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Seit dem 01.09.2022 sind die Apotheken in Deutschland flächendeckend in der Lage elektronische Rezepte (sogenannte E-Rezepte) einzulösen. Ziel ist es, die Abläufe zwischen Arztpraxen, Patienten und Apotheken zu vereinfachen und das aufwendige Arbeiten mit Papier zu ersetzen. Allerdings verfügen noch nicht alle Arztpraxen über die hierfür notwendige technische Ausstattung. Daher werden Sie in diesen Fällen auch weiterhin noch das bekannte rosafarbene Rezept in Papierform erhalten.

In der Apotheke haben Sie seit dem 1. Juli 2023 nun auch die Möglichkeit, das E-Rezept durch einfaches Einlesen Ihrer Versichertenkarte einzulösen. Die Daten der Verordnung befinden sich hierbei nicht auf der Karte, sondern werden datensicher von einem Dienstleister abgerufen. So werden die Rezepte von der Arztpraxis verschlüsselt an den Dienst übermittelt, der diese speichert und verarbeitet. Von dort ruft die Apotheke das Rezept nach dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte wiederum verschlüsselt ab. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre E-Rezepte einfach und bequem über die „E-Rezept-App“ mit dem Smartphone oder Tablet nutzen. Diese können Sie sich kostenlos in den gängigen App Stores für Ihr mobiles Endgerät herunterladen. Der Anbieter dieser App ist die gematik – eine Institution der Bundesregierung.

Sofern Sie den Abruf über die Versichertenkarte oder die E-Rezept-App nicht nutzen, wird Ihnen eine bereits auf E-Rezepte umgestellte Praxis einen QR-Code zur Vorlage bei der Apotheke ausdrucken. Dieser Code enthält alle relevanten Daten für das verordnete Medikament und ersetzt das rosafarbene Rezept.

Häufige Fragen zum E-Rezept

  • Wie funktioniert das E-Rezept?

    Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen.

    Dafür gibt es ab 01.07.2023 folgende Möglichkeiten:

    • eGK – ohne PIN und PUK
    • E-Rezept-App
    • Papierausdruck
  • Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)?

    Das Einlösen gelingt durch einfaches Einlesen der eGK in einem Kartenlesegerät der Apotheke. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten beim E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Weil die Apotheken dafür ihre Systeme umstellen müssen, werden voraussichtlich nicht alle zum Start diese Möglichkeit anbieten können. Bis Ende Juli soll dies aber bei 8 von 10 Apotheken möglich sein. Schon heute können Apotheken flächendeckend E-Rezepte als Ausdruck oder unter Nutzung der App annehmen.

  • Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?

    Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Manche Krankenkassen ermöglichen auch alternative Authentifizierungswege zur Nutzung von eGK und PIN. Zukünftig wird es auch möglich sein, E-Rezepte ohne Anmeldung über die E-Rezept-App einzulösen.

  • Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?

    Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke, kann das Medikament ausgegeben werden.

  • Muss mein Arzt E-Rezepte ausstellen?

    Die meisten Praxen sind technisch bereits ausgestattet und können E-Rezepte ausstellen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Die verpflichtende Nutzung wird ab 2024 eingeführt.

  • Können alle Apotheken E-Rezepte einlösen?

    Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen. Die Einlösung mittels eGK wird ab dem 1. Juli schrittweise eingeführt.

  • Welche Arzneimittel können als E-Rezept ausgestellt werden?

    Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Weitere Verschreibungsarten werden gemäß eines Stufenmodells folgen.

  • Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?

    E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.

  • Kann ich für meine Verwandten E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen?

    Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie die eGK der entsprechenden Person.

  • Sind E-Rezepte sicher?

    Ja. Die Einlösung über eine Karte wird beispielweise in Österreich sehr erfolgreich praktiziert. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.

  • Wird das E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert?

    Nein. Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.

  • Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte (eGK) verliere?

    Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.

Ansprechpartner

Team eGK

Telefon0800 044 0441
Weitere Informationen zum E-Rezept
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