Ämterfahrplan für werdende Eltern

Mit unserem Ämterfahrplan erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen vor und nach der Geburt.

  • Vor der Geburt

    Mutterschaftsgeld

    Sie beantragen das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung, indem Sie uns frühestens sieben Wochen vor dem geplanten Entbindungstag eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung zusenden. Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme aus.


    Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete

    Die Anerkennung der Vaterschaft erledigen Sie am besten bereits vor der Geburt bei Ihrem zuständigen Standesamt.

  • Nach der Geburt

    Geburtsurkunde

    Innerhalb einer Woche nach der Geburt sollten Sie beim Standesamt am Geburtsort des Kindes die Geburtsurkunde beantragen.


    Krankenversicherung Ihres Kindes

    Wegen der Familienversicherung Ihres Kindes sollten Sie unmittelbar nach der Geburt mit der Salus BKK Kontakt aufnehmen. Für Sie als Salus BKK Mitglied ist die Krankenversicherung Ihres Kindes kostenlos.


    Mutterschaftsgeld

    Zeitgleich mit dem Antrag auf Familienversicherung sollten Sie Ihr Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung beantragen. Senden Sie uns dazu die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes zu.


    Elternzeit & Elterngeld

    Die Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Mutterschutzfrist wird auf die Anspruchsdauer für die Elternzeit angerechnet. Das Elterngeld wird nur für die letzten drei Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld daher möglichst bald nach der Geburt und vor Ablauf der Mutterschutzfrist. Zuständig sind die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer.


    Kindergeld

    Das Kindergeld sollten Sie nach der Geburt mit der Geburtsurkunde bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers beantragen. Ein Ortsverzeichnis der Familienkassen und den Antrag finden Sie hier: Familienkasse


    Lohnsteuerkarte

    Die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte sollten Sie nach der Geburt beim zuständigen Finanzamt oder Bürgerservice Ihrer Stadt beantragen.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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