Kryokonservierung

Im Falle einer Erkrankung, die mit einer keimschädigenden Therapie, zum Beispiel einer operativen Entfernung der Keimdrüsen, einer Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen oder einer potentiell fertilitätsschädigenden Medikation, behandelt werden soll, können Sie, wenn Ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, eine Kryokonservierung durchführen lassen.

Unter Kryokonservierung versteht man das Einfrieren und Lagern von weiblichen oder männlichen Keimzellen und Keimgewebe. Eingesetzt wird es unter anderem zur Konservierung von Ei- oder Samenzellen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt für eine künstliche Befruchtung zu nutzen.


Ablauf der Kryokonservierung

Der die Grunderkrankung behandelnde Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung über die vorliegenden Diagnosen sowie die geplante Behandlung für den Reproduktionsmediziner aus. Dem folgt ein Aufklärungsgespräch beim Reproduktionsmediziner mit dem entsprechenden Behandlungsansatz. Die entnommenen Zellen werden in flüssigem Stickstoff bei -196° Celsius gelagert und können damit auch Jahre später wieder aufgetaut und verwendet werden. Die Qualität der eingefrorenen Zellen leidet dabei nicht, bis zu 90% aller Eizellen und Spermien verfügen nach dem Auftauen über die gleiche Qualität wie frisch entnommene Zellen. 


Voraussetzungen für die Kostenübernahme 

Um Ihnen einen späteren Kinderwunsch erfüllen zu können, übernehmen wir die Kosten für eine Kryokonservierung, wenn die oben beschriebenen Therapien sowie Beratungsleistungen der Ärzte durchgeführt wurden. Die Behandlung wird direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Team ambulante ärztliche Behandlungen

Telefon06102 2909-1708
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