Verletztengeld

Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden sind, erhalten Sie von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Die Krankenkassen zahlen es für Arbeitnehmer im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger aus.

 

Voraussetzung für die Zahlung von Verletztengeld

Um Verletztengeld in Folge eines Arbeitsunfalls zu bekommen, müssen Sie einen so genannten Durchgangsarzt aufsuchen. Der Durchgangsarzt schickt eine Meldung des Unfalls direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. In der Regel bekommen wir diese Meldung für Ihren Antrag auf Verletztengeld weitergeleitet. Erhalten Sie die Bescheinigung persönlich vom Durchgangsarzt, bitten wir Sie diese für die weitere Bearbeitung an uns zu senden.   

 

Höhe des Verletztengelds

Die Höhe des Verletztengelds richtet sich nach Ihrem Arbeitsentgelt und hängt von den Höchstgrenzen der jeweiligen Unfallversicherungsträger ab. Sie erhalten das Verletztengeld für Kalendertage, also auch für Samstage und Sonntage.

 

Verletztengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt

Verletztengeld wird kalendertäglich gezahlt. Die Zahlung erfolgt bei vollen Kalendermonaten für 30 Tage, bei Teilmonaten für die tatsächlichen Kalendertage. Die Zahlung des Verletztengeldes erfolgt immer rückwirkend bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU-Bescheinigung ausgefüllt und unterschrieben hat – also immer für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Da es sich bei der Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit lediglich um eine Prognose handelt, ist eine Zahlung für zukünftige Zeiträume nicht möglich.

Ansprechpartner

Team Entgeltersatzleistungen

Telefon0341 45337-3416
Fax0341 45337-515
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