Schutzimpfungen

Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihre Familie umfassend vor unliebsamen Krankheiten geschützt sind. Deshalb übernehmen wir die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtlinie. Zusätzlich bieten wir Ihnen erweiterte Impfleistungen im Rahmen unserer Satzung.  


Was übernimmt die Salus BKK konkret?

Wir übernehmen folgende Impfungen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nach STIKO und Schutzimpfungsrichtlinie: 

  • Grippe/Influenza (als besondere Zusatzleistung für alle Personen, unabhängig vom Alter)
  • Hepatitis B
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Masern
  • Meningokokken B (für Kinder bis zum 5. Geburtstag)
  • Meningokokken C
  • Mumps
  • Rotaviren
  • Röteln
  • Herpes Zoster (Gürtelrose) bei Personen ab 60 Jahren bzw. ab 50 Jahren, wenn eine Immunschwäche oder chronische Erkrankung (z. B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankung) vorliegt. Bitte beachten Sie: Als gesetzliche Krankenkasse können wir nur die Kosten für eine Impfung mit dem Totimpfstoff Shingrix übernehmen. Der Lebendimpfstoff Zostavax ist hingegen keine gesetzliche Leistung.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Zu den Impfungen, die empfohlen werden, gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts regelmäßig Auskunft. Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen nach diesen Empfehlungen (Alter und zeitlicher Abstand zur letzten Impfung) erfüllen, entscheidet Ihr Hausarzt.


Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Für die von der STIKO empfohlenen Impfungen legen Sie beim Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Er rechnet die Beratung, die Impfleistung und den Impfstoff direkt mit uns ab.

 

Welchen erweiterten Impfschutz übernimmt die Salus BKK als freiwillige Satzungsleistung?

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus erstatten wir Ihnen wichtige Schutzimpfungen als freiwillige Zusatzleistung für Ihren Alltag in Deutschland. Diese Leistungen bezahlen Sie bitte zunächst privat und reichen die Rechnung anschließend ganz einfach bei der Salus BKK zur Erstattung ein.

  • Hepatitis A (auch ohne Angabe eines Reiselandes)
  • Zeckeninfektion (FSME/Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • HPV: Als besondere Zusatzleistung übernehmen wir über die gesetzlichen Altersgrenzen hinaus, sowohl für Frauen als auch für Männer von 18-26 Jahren, die Impfung gegen Humane Papillomviren
     

Sie planen eine Urlaubsreise?
Für Impfungen, die Sie ausschließlich aufgrund von privaten Reisen ins Ausland benötigen, nutzen Sie bitte unsere separate InfoseiteReiseschutzimpfungen“.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Wer legt fest welche Impfungen übernommen werden?

    Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden.

  • Wann ist eine Kostenübernahme nicht möglich?

    Bei Impfungen, die aus beruflichen Gründen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Gleiches gilt für Reiseschutzimpfungen für dienstliche Auslandsreisen.

  • Übernimmt die Salus BKK die Kosten für die Meningokokken B-Impfung?

    Seit dem 18. Januar 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut die Impfung gegen Meningokokken B. Für einen frühen Schutz gegen die seltene, aber schwere Erkrankung werden drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Die Empfehlung schließt Nachholimpfungen bis zum fünften Geburtstag ein. Die STIKO hat damit ihre bereits bestehende Empfehlung für eine Impfung für spezifische Risikogruppen auf alle Babys und Kleinkinder ausgeweitet.

    Mit der Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung wurde der Prozess für die Aufnahme der Meningokokken B-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen angestoßen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zwei Monate Zeit, die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) festzulegen.

    Ab dem 30.05.2024 ist die Kostenübernahme zu Lasten der GKV möglich.

Zurück zum Anfang Pfeil nach oben