

Rehabilitationssport & Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining sind ärztlich verordnete Maßnahmen und sollen Menschen, die von einer Erkrankung / Behinderung betroffen oder bedroht sind, wieder in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingliedern. Wir unterstützen dieses Angebot und übernehmen bei medizinischer Verordnung die Kosten.
► Ab 01.09.2025 ohne vorherige Genehmigung möglich
Gute Nachrichten für alle Betroffenen: Ab dem 01.09.2025 können entsprechende Therapieangebote direkt und ohne vorherige Genehmigung durch die Salus BKK genutzt werden. Es reicht aus, die Verordnung bei den Kursleitern der Übungsgruppe abzugeben.
Wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme:
Sowohl Rehasportgruppen als auch Funktionstrainingsgruppen müssen anerkannt sein (z. B. durch den Deutschen Behindertensportverband, den RehaSport Deutschland e. V. oder die Rheumaliga) und von fachkundigen Übungsleitern, Physiotherapeuten oder Ärzten begleitet werden, die sich auf diese Krankheitsbilder fokussieren.
Welche Angebote gibt es?
Rehabilitationssport
Funktionstraining
Was übernimmt die Salus BKK?
Beide Maßnahmen können nur für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden. Beim Rehabilitationssport sind dies im Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten und bei bestimmten Diagnosen 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Das Funktionstraining kann von uns für 12 Monate im Regelfall und für 24 Monate bei bestimmten Diagnosen übernommen werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Wenn Ihr Arzt Rehasport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich hält, kann er Ihnen eine Verordnung ausstellen. Bitte senden Sie uns diese zur Genehmigung zu. Falls die Maßnahme erforderlich ist, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist Ihre Rentenversicherung zuständig. Bitte stellen Sie in diesem Fall dort den Antrag.