Psychotherapie

Psychische Leiden und Probleme sollte niemand mit sich selbst ausmachen müssen – sie sind genauso behandelbar wie körperliche Erkrankungen. Daher sind wir auch im Bereich der psychologischen Versorgung für Sie da und übernehmen die Kosten für alle anerkannten Methoden der Psychotherapie.

Bei der Behandlung von seelischen Krankheiten gibt es mehrere Wege, Ihnen zu helfen. Je nach Verfassung des Patienten kommt eine ambulante Psychotherapie, eine teilstationäre oder eine stationäre Behandlung in Frage.

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Seit 2017 soll der Erstkontakt des Versicherten zu einem zugelassenen Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen möglich sein und damit lange Wartezeiten vermieden werden. Stellt der Psychotherapeut nach der ersten Sitzung eine Krankheit fest, die dringend behandelt werden muss, kann er ohne weitere Umstände mit einer Akutbehandlung beginnen. Diese umfasst als Einzeltherapie Einheiten von 25 Minuten bis zu 24 mal je Krankheitsfall (bzw. zwölf mal à 50 Minuten). Ihr Vorteil: die Akutbehandlung ist von uns nicht mehr genehmigungspflichtig. Falls erforderlich, kann die Behandlung im Anschluss mit einer längerfristigen Psychotherapie fortgesetzt werden. Je nach Schwere der Krankheit sprechen sich die Therapeuten für eine Kurz- oder Langzeittherapie aus. Die Kurzzeittherapie unterteilt sich dabei in Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils zwölf Stunden.

Um den Erfolg einer Langzeittherapie nachhaltig zu sichern, ist eine RezidivprophylaxeRezidivprophylaxe möglich. Sie umfasst je nach vorheriger Therapiedauer maximal acht bzw. 16 Stunden und kann bis zu zwei Jahre nach Therapieende stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können es bis zu 20 Stunden sein.

 

Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Wenn Sie die Hilfe eines Psychotherapeuten benötigen, übernimmt die Salus BKK die Kosten für Ihre therapeutische Behandlung bei einen zugelassenen Therapeuten. Wichtig ist, dass Sie die längerfristige Behandlung (im Gegensatz zur Akutbehandlung) bei uns beantragen. Bitte lassen Sie uns Ihren Antrag gemeinsam mit dem Antrag des Therapeuten zukommen.

Der Zugang zur Psychotherapie erfolgt in der Regel durch Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes. Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) können auch direkt aufgesucht werden. Die Kostenabrechnung erfolgt mit der Versichertenkarte.

Seit April 2018 ist die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend für Patienten, die eine weiterführende psychotherapeutische Behandlung benötigen.


Hilfe bei der Therapeutensuche

Bei der Suche nach einem passenden Arzt oder Psychotherapeuten in Ihrer Nähe sind wir Ihnen gerne behilflich. Zudem vermitteln Ihnen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlung. Die Wartezeit auf einen Termin darf dabei maximal vier Wochen betragen. Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung jedoch ist, dass ein Therapeut diese empfohlen hat.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Ich habe mich für eine Psychotherapie entschieden. Wie gehe ich weiter vor?

    Die psychotherapeutische Behandlung beginnt in der Regel mit einer Sprechstunde, die von zugelassenen Psychotherapeuten angeboten wird. In der Sprechstunde kann der Therapeut abklären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, und gegebenenfalls eine erste Diagnose stellen.  Sofern er dabei eine psychische Erkrankung feststellt, die besonders dringend behandelt werden muss, kann er unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen, die bei längerfristigem Behandlungsbedarf gegebenenfalls in eine Psychotherapie überführt werden kann.

    Die Salus BKK bezahlt die Kosten für bis zu drei Sprechstunden (bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf Sprechstunden) und bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung und keine Genehmigung durch uns und legen einfach Ihre Versichertenkarte vor.

  • Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

    Sie können eine Psychotherapie erst beantragen, wenn Sie mit Ihrem Therapeuten einige vorbereitende Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen durchlaufen haben. Mindestens zwei probatorische Sitzungen müssen vor der eigentlichen Therapie stattfinden, mindestens eine vor der Antragstellung. Sprechstunden und eine Akutbehandlung können Sie in Anspruch nehmen, ohne diese vorab zu beantragen. Der Beginn einer Akutbehandlung wird uns von Ihrem Therapeuten mitgeteilt.

    Haben Sie sich in den probatorischen Sitzungen gemeinsam mit Ihrem Therapeuten für eine Psychotherapie entschieden, können Sie die Übernahme der Kosten beantragen. Die dafür erforderlichen Formulare hält ihr Therapeut bereit.

  • Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

    Ambulante Psychotherapie kann sowohl von ärztlichen Psychotherapeuten als auch von Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt werden. Eine Auswahl aller zugelassenen Therapeuten finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung des zuständigen Bundeslandes. Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keinen Therapeuten finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Die Terminservicestelle vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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