

Mutterschaftsgeld
Die Geburt eines Kindes ist ein neuer Lebensabschnitt. Damit für Sie in dieser Zeit kein finanzieller Nachteil – z.B. durch eine Pause im Job – entsteht, erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld. So können Sie sich voll und ganz auf das besondere Ereignis einlassen und sich um Ihren Nachwuchs kümmern.
Voraussetzungen für die Zahlung von Mutterschaftsgeld
Bitte beachten Sie: Sind Sie bei uns freiwillig versichert, z.B. als Selbstständige, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit uns auf, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Anspruchsdauer
Sie erhalten von uns Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhalten Sie nach der Geburt für 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Bei Frauen, die früher als vom Arzt vorausberechnet entbunden haben (vorzeitige Entbindung, aber keine Frühgeburt), verlängert sich das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Gesamtdauer der Schutzfrist beträgt in jedem Fall 14 bzw. 18 Wochen.
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen. Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Verbindung und leiten alles Weitere in die Wege.
Mutterschutz bei Fehlgeburten (Neuregelung ab 01.06.2025)
Bisher greift der gesetzliche Mutterschutz nur bei einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche oder einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm. Das wird sich zum 01.06.2025 ändern: Künftig haben auch Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz.
Neue Regelung: Gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten
Ab der 13. Schwangerschaftswoche werden abgestufte Mutterschutzfristen gelten – je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger die Dauer der Schutzfrist:
Während dieser Schutzfristen dürfen betroffene Frauen nicht beschäftigt werden – es sei denn, sie erklären ihrem Arbeitgeber gegenüber ausdrücklich, dass sie arbeiten möchten.
Diese gesetzliche Änderung stärkt die Rechte von Frauen nach einer Fehlgeburt deutlich und sorgt für mehr Schutz und Entlastung in einer emotional schwierigen Lebenssituation. Bisher war in solchen Fällen keine Absicherung vorgesehen, sodass sich betroffene Frauen bei Bedarf krankschreiben lassen mussten.
Leistungen während der Schutzfrist
Während der Mutterschutzfrist haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Hebammenleistungen. Die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgelds richtet sich nach der Länge der jeweiligen Schutzfrist.
Antragstellung
Der/die behandelnde Gynäkologe/Gynäkologin stellt eine Bescheinigung aus, aus der die Schwangerschaftsdauer ersichtlich ist. Derzeit ist ein einheitlicher Vordruck durch den GKV Spitzenverband in Planung, der in Kürze auch hier verfügbar sein wird. Gerne stellen wir bis dahin einen alternativen Vordruck für die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt zur Verfügung.
Kostenerstattung für Arbeitgeber über U2
Wie bei dem regulären Mutterschutz können Arbeitgeber die Kosten über die Umlage U2 erstattet bekommen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AAG).
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch haben weibliche Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder denen aufgrund der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
- keyboard_arrow_rightWie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Ihr Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro kalendertäglich. Den Rest bis zu Ihrem Netto-Arbeitsentgelt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
- keyboard_arrow_rightWie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Sie erhalten ca. 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin von Ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Die Rückseite dieser Bescheinigung ist Ihr Antrag auf Mutterschaftsgeld. Bitte füllen Sie diese aus und senden Sie an:
Salus BKK
Barfußgäßchen 15
04109 Leipzig
Team Entgeltersatzleistungen
- picture_as_pdfÄrztliche Bescheinigung bei einer FehlgeburtDownload