Krankengeld

Im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit macht einem auch die finanzielle Situation zu schaffen. Denn trotz Arbeitsausfall muss die Lebensgrundlage finanziert werden. In den ersten sechs Wochen haben Sie als Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlen wir Ihnen Krankengeld weiter.

     

    Wie lange zahlt die Salus BKK Krankengeld?

    Die Salus BKK zahlt Ihnen Krankengeld, wenn Sie aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Dabei können mehrere, kurzzeitige Erkrankungen zusammengerechnet werden, sofern sie im ursächlichen Zusammenhang stehen. Zudem werden beispielsweise auch Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder eine Übergangsgeldzahlung durch die Rentenversicherung auf den Höchstanspruch angerechnet.

     

    Wie hoch ist das Krankengeld?

    Das Krankengeld beträgt 70% des letzten Bruttoarbeitsentgeltes und maximal 90% des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Falls Sie Arbeitslosengeld erhalten, bekommen Sie Krankengeld in der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

    Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Die Zahlung erfolgt bei vollen Kalendermonaten für 30 Tage,  bei Teilmonaten für die tatsächlichen Kalendertage. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt immer rückwirkend bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU-Bescheinigung ausgefüllt und unterschrieben hat – also immer für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Da es sich bei der Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit lediglich um eine Prognose handelt, ist eine Zahlung für zukünftige Zeiträume nicht möglich.

     

    Was sind die Voraussetzungen für die Zahlung von Krankengeld?

    • Eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld
    • Sie sind aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen nahtlos krankgeschrieben
    • Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit

     

    Häufig gestellte Fragen

    • Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

      Einen Anspruch auf Krankengeld haben alle versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie freiwillig Versicherte, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

    • Wie hoch ist das Krankengeld?

      Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70% des zuletzt vor Arbeitsunfähigkeit erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90% des Netto-Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate werden bei der Berechnung berücksichtigt. Es wird maximal bis zur BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gezahlt und vom Brutto-Krankengeld werden die gesetzlichen Abzüge (SV-Beiträge, Steuern) abgezogen.

    • Wann und wie wird das Krankengeld gezahlt?

      Das Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, bis zu dem Feststellungstag der Arbeitsunfähigkeit (der Tag an dem Ihre AU-Bescheinigung ausgestellt wurde). Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt, volle Kalendermonate werden mit 30 Tagen angesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wird in der Regel elektronisch durch die Arztpraxis an die Salus BKK übermittelt

    • Wohin schicke ich meine Krankmeldung?

      Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch Ihre Arztpraxis elektronisch an die Salus BKK übermittelt. Sollte dies (z.B. aufgrund von technischen Schwierigkeiten) nicht möglich sein, senden Sie die Bescheinigung bitte innerhalb von einer Woche direkt an uns. Hierfür können Sie diese in einem unserer Service-Center abgeben, uns per Post an folgende Adresse senden: 

      Salus BKK
      Barfußgäßchen 15
      04109 Leipzig

      oder bequem über unsere Online-Geschäftsstelle oder Service-App hochladen. 

    Ansprechpartner

    Team Krankengeld

    Anschrift für Ihre Krankmeldung:

    Salus BKK
    Barfußgässchen 15
    04109 Leipzig

    Telefon0341 45337-3421
    Fax0341 45337-515
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