Digitale Gesundheitsanwendungen
Durch das Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG) sind auch sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen nach §§ 33a und 139e SGB V im gesetzlichen Leistungskatalog der GKV enthalten. Wir übernehmen daher für Sie die Kosten für die Nutzung, wenn die von Ihnen gewählte Anwendung im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen aufgeführt ist. Das Verzeichnis aller veröffentlichten Anwendungen finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es gibt zwei Voraussetzungen, damit die Übernahme der Kosten gewährleistet werden kann:
Wie funktioniert die Inanspruchnahme?
Derzeit sieht der Prozess für die Beantragung durch eine ärztliche Verordnung wie folgt aus:
- Die nötige Verordnung mit Angabe der Diagnose wird Ihnen durch Ihren Arzt ausgestellt.
- Sie reichen diese Verordnung dann bei uns ein (grundsätzlich kann diese per Brief, Online-Geschäftsstelle, E-Mail, Fax oder persönlich abgegeben werden). Falls Sie keine Verordnung haben, können Sie Ihr Anliegen auch so zur Prüfung bei uns einreichen. Bitte denken Sie dabei aber an einen Nachweis für die medizinische Indikation.
- Sie erhalten von uns einen Gutscheincode, mit dem Sie die entsprechende Gesundheitsanwendung kostenlos aus dem AppStore auf Ihr Smartphone laden können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt dann direkt mit uns.
Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne mit uns unter der Nummer 06102 2909-1708 Kontakt auf.