Auslandsreiseschutz

Im Urlaub krank zu werden, wünscht man keinem. Ist jedoch eine Behandlung unumgänglich, gibt es je nach Reiseland unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Damit der Urlaub trotzdem mit schönen Erinnerungen verbunden bleibt, informieren Sie sich bitte, welche Vorbereitungen Sie treffen müssen, damit wir Sie im Krankheitsfall unterstützen können.


Reisen innerhalb der EU und in Länder mit speziellen Abkommen

Innerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland ein spezielles Abkommen hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet, die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung ab.

Die Europäische Krankenversicherungskarte können Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes direkt beim Vertragsarzt und bei einem Notfall auch im Vertragskrankenhaus in den folgenden Ländern vorlegen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil). 

Außerdem gilt die Auslandskarte auch in den dazugehörigen außereuropäischen Staatsgebieten: Martinique, Réunion, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Saint-Pierre und Miquelon, Madeira, Azoren, Ceuta, Melilla sowie in Grönland und Gibraltar.

Für gesetzlich Krankenversicherte, die nach Großbritannien und Nordirland reisen, ist die Europäische Krankenversicherungskarte  für medizinisch notwendige Leistungen weiterhin gültig. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert. Bitte beachten Sie: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind hingegen nicht erfasst.

Die Salus BKK darf als gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung im europäischen Ausland nur bis zu der Höhe übernehmen, die auch im Inland entstanden wären. Da die Erstattungsmöglichkeiten je nach Land variieren, kann es sein, dass die Behandlung im Ausland diesen Satz deutlich überschreitet. Oftmals ist die Rechnung beim ausländischen Arzt direkt zu begleichen. Die Originalrechnung und die Quittung können Sie aber nach der Reise bei uns einreichen.

 

Reisen außerhalb der EU

In Bosnien-Herzegowina, in der Türkei sowie in Tunesien können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht einsetzen. Für diese Länder können Sie bei uns einen so genannten Anspruchsausweis, mit dem Sie bei den jeweiligen Krankenkassen vor Ort einen Krankenschein erhalten, anfordern. Den Krankenschein legen Sie statt der Europäischen Krankenversicherungskarte beim Arzt und im Krankenhaus vor.

Die Anschrift der nächstgelegenen Krankenkasse erfahren Sie meist an der Rezeption Ihres Hotels, bei Ihrer Reiseleitung, der örtlichen Polizeidienststelle oder bei der Gemeindeverwaltung Ihres Urlaubsortes. Diese Stellen wissen in aller Regel auch, welche Ärzte und Krankenhäuser zugelassene Vertragseinrichtungen sind. Denn wenn die Behandlung nicht in einer anerkannten Einrichtung erfolgt, ist eine Kostenübernahme / Kostenerstattung – unabhängig von der medizinischen Versorgung – grundsätzlich ausgeschlossen.

Im nicht europäischen Ausland anfallende Arztrechnungen dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen. Die Behandlung müssen Sie selbst bezahlen, meist direkt in bar.

Besonderer Hinweis für Reisende in die Türkei: aufgrund aktueller Schwierigkeiten mit den türkischen Sozialversicherungsträgern bei der Anwendung des Begriffs „sofort notwendige Leistung“ empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. In einem möglichen Krankheitsfall mit Behandlungsbedarf raten wir Ihnen aktuell anzugeben, dass die Erkrankung innerhalb der letzten 24 Stunden eingetreten ist.


Unsere Empfehlung für Sie

Damit Sie am Ende Ihrer Reise nicht auf den Differenzkosten für eine medizinische Behandlung sitzen bleiben, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die Kosten hierfür sind im Regelfall sehr moderat. Die private Auslandskrankenversicherung kommt für die Behandlungskosten im Ausland auf und bietet Ihnen mehr Sicherheit im Krankheitsfall. Zum anderen bietet sie auch den notwendigen Rücktransport an, den die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstatten dürfen.

 

Gezielte Behandlung im Ausland

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen wir uns an den Kosten für geplante stationäre und ambulante Behandlungen, die Sie im europäischen Ausland durchführen lassen möchten. Um Sie zu unterstützen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich. Dies gilt auch, wenn Sie in der Nähe eines unserer EU-Nachbarstaaten wohnen und Sie sich im Nachbarland behandeln lassen möchten. Für die Erstattung von Zahnersatz, der im Ausland gefertigt werden soll, muss vorab die Notwendigkeit durch einen deutschen Heil- und KostenplanHeil- und Kostenplan festgestellt werden. Die Salus BKK darf nur ambulante und stationäre Behandlungen in der EU genehmigen oder erstatten, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Zudem können wir Ihnen nur die Kosten erstatten, die auch in Deutschland für die Behandlung anfallen würden. Der Erstattungsbetrag wird um 5 % je Kostenerstattungsfall, maximal um 50 Euro für Verwaltungskosten gekürzt. Vorgesehene Zuzahlungen sind in Abzug zu bringen.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
Formulare zur Behandlung im Ausland
  • picture_as_pdfAngaben zu Behandlungskosten im AuslandDownload
  • picture_as_pdfErstattung von Zahnersatzkosten im AuslandDownload
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