Glossar

  • Pfeil nach untenBeitragsbemessungsgrenze

    Die Grenze beschreibt den Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Bruttoeinkommen, das diesen Betrag übersteigt, ist für die Erhebung der Beiträge nicht relevant. Aktuell liegt die Grenze bei 5.175,00 Euro im Monat.

  • Pfeil nach untenGesundheitsnetzwerk

    Die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (dass sog. Gesundheitsnetz) verbindet die IT-Systeme aus Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen miteinander und ermöglicht so einen systemübergreifenden Austausch von Informationen.

  • Pfeil nach untenHeil- und Kostenplan

    Der Plan betrifft zahnärztliche Leistungen und erfüllt zwei Funktionen: zum Einen gibt er eine detaillierte Übersicht über die weiteren geplanten Behandlungsschritte, zum Anderen enthält er bereits einen Kostenvoranschlag für alle vorgeschlagenen Leistungen.

  • Pfeil nach untenRezidivprophylaxe

    Als RezidivprophylaxeRezidivprophylaxe bezeichnet man medizinische Maßnahmen zur Abwendung eines Rückfalls. Ziel ist es, den schnellen Kontakt zum Therapeuten zu erhalten, damit dieser bei einem eventuellen Rückfall schnell eingreifen kann.

  • Pfeil nach untenZusatzbeitrag

    Zusätzlich zum gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz kann jede Krankenkasse noch einen individuellen Beitrag erheben. Die Höhe dieses Betrags ist beliebig und wird z.B. von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und dessen Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen.

  • Pfeil nach untenZusatzleistungen

    Über die Pflichtleistungen hinaus bieten wir, wie viele andere Krankenkassen auch, Mehrleistungen an, etwa eine Sportmedizinische Untersuchung oder höhere Zuschüsse für Gesundheitskurse. Diese Mehrleistungen finden Sie in der Satzung der Salus BKK. Sie erhalten mit der Krankenversichertenkarte Zugang zu den Leistungen.

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