Akupunktur

Chronische Schmerzen können auch den Stärksten umhauen. Sie verringern das Wohlbefinden und beeinträchtigen die Lebensqualität. Um gegen die Schmerzen vorzugehen, gibt es neben der medikamentösen Therapie eine weitere Behandlungsmethode: die Akupunktur. Bei der traditionellen chinesischen Heilmethode werden feine Nadeln in bestimmte, sogenannte Akupunkturpunkte gesetzt um Verspannungen zu lösen und Schmerzen zu lindern.
 

Was übernimmt die Salus BKK?

Voraussetzung für die Übernahme  ist, dass seit mindestens sechs Monaten Schmerzen bestehen. Zudem muss die Behandlung von einem kassenzugelassenen Arzt durchgeführt werden, der eine spezielle Akupunkturausbildung und eine Qualifikation für Schmerztherapie und Psychosomatik nachweisen kann. Nehmen Sie eine Akupunktur-Behandlung bei einem Privatarzt oder Heilpraktiker in Anspruch, dürfen wir die Kosten leider nicht übernehmen.
 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Als gesetzliche Krankenversicherung kann die Salus BKK die Kosten für Akupunkturbehandlungen nur bei chronischen Lendenwirbelsäulenschmerzen und chronischen Kniegelenksschmerzen übernehmen.
 

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte. Dabei haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen zahlt die Salus BKK auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen. Jede Sitzung sollte dabei mindestens 30 Minuten dauern. Eine erneute Behandlung darf frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Ansprechpartner

Team ambulante ärztliche Behandlungen

Telefon06102 2909-1708
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