BKK Kinderwunsch

Mit einer künstlichen Befruchtung haben Paare mit Kinderwunsch die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50% der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche. Im Rahmen unseres individuellen Versorgungsvertrags erhalten Sie darüber hinaus auch einen Zuschuss für den vierten Versuch. Außerdem wird die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht.

Für eine künstliche Befruchtung gibt es zwei Methoden, die in der Regelversorgung berücksichtig sind: Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Zentraler Bestandteil bei der In-vitro-Fertilisation ist die Befruchtung einer oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers in einem Glas, also „in vitro“. Wenn diese Methode nicht funktioniert, zum Beispiel, weil die Spermien zu unbeweglich sind, kann der Arzt die Intracytoplasmatische Spermieninjektion durchführen. Hierbei wird das Spermium direkt in die Eizelle injiziert.


Was übernimmt die Salus BKK?

Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie seit dem 01.01.2023 von folgenden Vorteilen:

  • Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 800 Euro
  • Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 1.000 Euro
  • Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der vierte Versuch der künstlichen Befruchtung bezuschusst wird:

  • Die Salus BKK hat den Behandlungsplan vorab genehmigt
  • Das Kinderwunschzentrum nimmt am Vertrag der Salus BKK teil
  • Sie sind verheiratet
  • Beide Partner sind bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre
  • Die Frau hat noch nicht das 42. und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden


Teilnahme

Die Teilnahme ist für Sie freiwillig. Wenn Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, unterschreiben Sie bei Ihrem Reproduktionsmediziner die Teilnahmeerklärung, die zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung an uns zur Prüfung der Kostenübernahme übermittelt wird. Nach unserer Genehmigung können Sie mit der Behandlung beginnen. Die Abrechnung unseres Zuschusses erfolgt direkt mit uns. Sie erhalten in der Praxis eine gesonderte Rechnung über Ihren Eigenanteil.

  

Ansprechpartner

Team ambulante ärztliche Behandlungen

Telefon06102 2909-1708
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