Häufige Fragen an die Salus BKK

Hier finden Sie eine Auswahl an häufigen Fragen an die Salus BKK:

  • Wo reiche ich meinen Krankenschein ein?

    Sie können Ihre Krankmeldung gerne per Post an unser Service- und Beratungscenter in Leipzig schicken:

    Salus BKK
    Barfußgässchen 15
    04109 Leipzig

    Oder nutzen Sie unsere Online-Geschäftsstelle oder Service-App, mit der Sie Ihre Krankmeldung auch bequem hochladen können. 

  • Muss ich mich gesetzlich pflichtversichern?

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h. jeder muss sich zunächst gesetzlich krankenversichern. Diese Pflicht entfällt bei Selbstständigen, Beamten oder bei Arbeitnehmern, die über der sogenannten Entgeltgrenze von 69.300,00 Euro Jahresgehalt liegen.

  • Wann ist ein Wechsel eines PKV-Versicherten zurück in die GKV möglich?

    Ein bisher PKV-Versicherter kann von einer gesetzlichen Krankenkasse nur aufgenommen werden, wenn Versicherungspflicht eintritt, d.h. im Regelfall, wenn eine abhängige Beschäftigung aufgenommen wird oder Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit einsetzt. Dazu darf der Betreffende keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt und noch nicht das 55. Lebensjahr überschritten haben.

    Da in vielen Fällen besondere Bedingungen zu beachten sind, sollte dazu Rücksprache mit der Krankenkasse genommen.

  • Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

    Einen Anspruch auf Krankengeld haben alle versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie freiwillig Versicherte, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

  • Wie hoch ist das Krankengeld?

    Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70% des zuletzt vor Arbeitsunfähigkeit erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90% des Netto-Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate werden bei der Berechnung berücksichtigt. Es wird maximal bis zur BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gezahlt und vom Brutto-Krankengeld werden die gesetzlichen Abzüge (SV-Beiträge, Steuern) abgezogen.

  • Ich habe eine neue Karte mit dem Aufdruck "G2" erhalten. Warum?

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneuert fortlaufend die Vorgaben für die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte. Die Kartengeneration G2 verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen. Daher verschickt die Salus BKK seit dem 28.04.2017 sukzessiv an alle Versicherten die neue Gesundheitskarte. Spätestens bis zum 31.12.2018 sind alle Salus BKK Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet.

  • Wer hat Anspruch auf Verletztengeld?

    Anspruch haben alle Versicherten, die einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall hatten. Die Arbeitsunfähigkeit muss nahtlos nachgewiesen werden.

  • Wann erhalte ich Kinderkrankengeld?

    Sie haben Anspruch auf Kinderkrankgeld, wenn es nach ärztlicher Bestätigung erforderlich ist, dass sie zur Betreuung Ihres erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Ihr Kind muss jedoch unter 12 Jahre sein.

  • Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

    Anspruch haben weibliche Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder denen aufgrund der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

  • Sind Verordnungen homöopathischer Arzneien bei der Salus BKK möglich?

    Soweit Sie den Arzneimittelrichtlinien entsprechen, können Sie zu Lasten der Salus BKK verordnet werden. Vorausgesetzt der Vertragsarzt führt die Zusatzbezeichnung "Homöopathie oder Naturheilverfahren".

  • Wie bezuschusst die Salus BKK Präventionsangebote?

    Die Salus BKK bezuschusst zertifizierte Präventionskurse mit 80 % der Kurskosten, maximal 100,00 pro Kurs (bei Kindern ab 6 Jahren 100 %, maximal 80 Euro). Die Zahl der Präventionsmaßnahmen richtet sich nach der Art der in Anspruch genommenen Präventionsangebote. In einem Kalenderjahr können entweder eine Gesundheitsreise oder zwei Präventionskurse bezuschusst werden. Präventionskurse sind z. B.: Rückenschule, Nordic Walking, Aquafitness, Autogenes Training uvm. Voraussetzung ist eine Kursleiterzulassung. Auskunft über die Zertifizierung erteilt das Team Gesundheitsförderung.

  • Welches Bonusmodell bietet die Salus BKK?

    Die Salus BKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten im Rahmen von zwei attraktiven Bonusprogrammen für Groß und Klein.

    Salus Bonus Plus: jede durchgeführte Vorsorgemaßnahme im Kalenderjahr wird vergütet. Die Prämie erfolgt in folgender Staffelung:

    • 1.-3. Maßnahme je                      10,00 EUR
    • 4.-6. Maßnahme je                      7,50 EUR
    • ab der 7. Maßnahme  für jede weitere Maßnahme 5,00 EUR


    Salus Bonus Premium: bei sportlicher Aktivität und einem gesunden Lebensstil ist bereits mit zwei nachgewiesenen Maßnahmen eine Prämie von 100 Euro erreicht. Bei drei Maßnahmen erhöht sich der Bonus sogar auf 130 Euro, die Ihre Kunden z. B. in eine private Zusatzversicherung reinvestieren können.

    Beide Bonusmodelle sind innerhalb eines Kalenderjahres gemeinsam durchführbar. So lässt sich der maximale Vorteil erzielen.

  • Ich habe mich für eine Psychotherapie entschieden. Wie gehe ich weiter vor?

    Die psychotherapeutische Behandlung beginnt in der Regel mit einer Sprechstunde, die von zugelassenen Psychotherapeuten angeboten wird. In der Sprechstunde kann der Therapeut abklären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, und gegebenenfalls eine erste Diagnose stellen.  Sofern er dabei eine psychische Erkrankung feststellt, die besonders dringend behandelt werden muss, kann er unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen, die bei längerfristigem Behandlungsbedarf gegebenenfalls in eine Psychotherapie überführt werden kann.

    Die Salus BKK bezahlt die Kosten für bis zu drei Sprechstunden (bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf Sprechstunden) und bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung und keine Genehmigung durch uns und legen einfach Ihre Versichertenkarte vor.

  • Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

    Ambulante Psychotherapie kann sowohl von ärztlichen Psychotherapeuten als auch von Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt werden. Eine Auswahl aller zugelassenen Therapeuten finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung des zuständigen Bundeslandes. Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keinen Therapeuten finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Die Terminservicestelle vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung.

  • Wer kann die Zuzahlungsbefreiung beantragen?

    Alle Versicherten, die ein geringes Einkommen und/oder hohe Ausgaben für gesetzliche Zuzahlungen haben, können eine Befreiung beantragen, z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten, ALG Empfänger, Versicherte im Krankengeldbezug.

  • Wer legt fest welche Impfungen übernommen werden?

    Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden.

  • Wann ist eine Kostenübernahme nicht möglich?

    Bei Impfungen, die aus beruflichen Gründen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Gleiches gilt für Reiseschutzimpfungen für dienstliche Auslandsreisen.

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