Helfer & Rechner
Mit unseren praktischen Rechnern könnten Sie rasch ermitteln, was vom Bruttolohn netto übrig bleibt oder wie die Beitragsanteile des Arbeitnehmers und Arbeitgebers innerhalb des Übergangsbereichs berechnet werden.
- Gehaltsrechner
Mit unserem praktischen Gehaltsrechner könnten Sie ganz einfach ermitteln, was von Ihrem Bruttolohn netto übrig bleibt.
- Rechner Übergangsbereich
Bei den sogenannten Midi-Jobbern hat es zum 01.01.2026 erneut Änderungen gegeben. Bedingt durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 603,00 Euro erhöht. Es gilt nunmehr ein Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Die betroffenen Personen zahlen lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Beitragsanteil. Der bisherige Übergangsbereichsrechner wurde entsprechend aktualisiert.
Mit diesem aktuellen Rechner für den Übergangsbereich ermitteln Sie nun Sozialversicherungsbeiträge für Entgelte innerhalb des geltenden Übergangsbereichs:
- bis 30.09.2022 von 450,01 bis 1.300,00 Euro
- ab 01.10.2022 von 520,01 bis 1.600,00 Euro
- ab 01.01.2023 von 520,01 bis 2.000,00 Euro
- ab 01.01.2024 von 538,01 bis 2.000,00 Euro
- ab 01.01.2025 von 556,01 bis 2.000,00 Euro
- ab 01.01.2026 von 603,01 bis 2.000,00 Euro
Bei Arbeitsentgelten außerhalb der genannten Entgeltbereiche (z. B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die obere Grenze überschreitet, können die Beiträge nicht mit diesem Rechner ermittelt werden.
Wichtig: Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann Ihnen der Rechner allerdings nicht abnehmen. Unterstützt werden Sie hierbei durch das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisation der Sozialversicherung.