Pflegeversicherung in Sachsen
In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Hier ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.
Beitragstragung in Sachsen
Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 3,05 %
2,025 % trägt der Arbeitnehmer
1,025 % trägt der Arbeitgeber
Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 3,40 %
2,375 % trägt der Arbeitnehmer
1,025 % trägt der Arbeitgeber
Sonstige Bundesländer
Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 3,05 %
1,525 % trägt der Arbeitnehmer
1,525 % trägt der Arbeitgeber
Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 3,40 %
1,875 % trägt der Arbeitnehmer
1,525 % trägt der Arbeitgeber
