Profitieren Sie mit unseren Bonusmodellen

Aktiv sein wird belohnt! Wir fördern und prämieren Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Hier profitieren Sie und Ihr Geldbeutel schon ab der ersten Maßnahme. Es gilt: Je mehr, desto besser.

Sichern Sie sich Ihren Bonus durch sportliche Aktivität, Vorsorgeuntersuchungen oder einen gesunden Lebensstil. Sie gewinnen dabei so oder so – indem Sie etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun und noch Ihren Geldbeutel füllen. Wir haben für Groß und Klein das passende Modell.

  • Salus Bonus Plus

    Sie nehmen jedes Jahr gewissenhaft Ihre anfallenden Vorsorgeuntersuchungen wahr? Oder sind bei Ihnen Schutzimpfungen fällig? Dann lassen Sie sich diese Maßnahmen von Ihrem Arzt abstempeln und quittieren oder unterschreiben. Jede Maßnahme wird belohnt.

    Die Maßnahmen werden wie folgt bonifiziert:

    • 1.-3. Maßnahme je                      10,00 EUR
    • 4.-6. Maßnahme je                      7,50 EUR
    • ab der 7. Maßnahme  für jede weitere Maßnahme 5,00 EUR

    Hinweis: Eine Bonifizierung von Schutzimpfungen erfolgt erst nach Abschluss der Immunisierung. Kombinationsimpfungen gelten daher als eine Maßnahme. Gewertet werden die Impfungen, die im laufenden Bonusjahr anfallen.

  • Salus Bonus Plus Kids

    Auch bei den Kleinsten fallen in den ersten Jahren schon jede Menge Untersuchungen an. Hier bonifizieren wir ebenfalls jede einzelne Maßnahme – von der U-Untersuchung über notwendige Schutzimpfungen bis zur Zahnvorsorge.

  • Salus Bonus Premium

    Wenn Sie sportlich aktiv sind und auf einen gesunden Lebensstil Wert legen, können Sie mit unserem Salus Bonus Premium ganz einfach bis zu 130 Euro erreichen. Schon bei zwei nachgewiesenen Maßnahmen bekommen Sie bereits 100 Euro von uns.

    Hinweis: Bei aktiver Teilnahme an Veranstaltungen des  Volks- und Breitensports, z. B. Firmen-, Volks- und Stadtläufen zählt Ihre Finisher Urkunde vom Veranstalter. Private Sportmaßnahmen ohne Qualitätsnachweis können wir leider nicht anerkennen.

  • Salus Bonus Premium Kids

    Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres können mit nur zwei Maßnahmen einen Bonus von 30 Euro erreichen. Darunter fallen zum Beispiel die Teilnahme an verschiedenen Sportkursen sowie der Erwerb eines Sportabzeichens.

Wie bekomme ich die Prämie?

Der Weg zu Ihrer Prämie ist ganz einfach. Lassen Sie sich die durchgeführten Maßnahmen von Ihrem Arzt oder den entsprechenden Gesundheitspartnern abstempeln oder quittieren und reichen Sie Ihren Sammelpass bei uns ein. Dies geht am einfachsten und schnellsten über unsere Salus Service-App. Wenn Sie diese nicht nutzen möchten, können Sie Ihren Sammelpass natürlich auch per Post einreichen. 

Alle Stempel müssen dabei aus dem selben Kalenderjahr sein. Sie können Ihre Prämie bis zum 31. März des Folgejahres einlösen. Beide Bonusmodelle, Plus und Premium, können gemeinsam innerhalb des selben Kalenderjahres genutzt werden.

Haben Sie Interesse? Für weitere Informationen und Ihren persönlichen Sammelpass nehmen Sie gerne unter 0341 45337-501 oder per sbc-serviceteam [at] salus-bkk.de (E-Mail) mit uns Kontakt auf.

 

Rechtlicher Hinweis

Die Salus BKK ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Bis zu einem Freibetrag von 150,00 Euro pro Kalenderjahr bleibt die Bonuszahlung steuerfrei. Darüber hinaus wird Ihr Bonus als Beitragsrückgewähr gewertet und entsprechend der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums von den Beitragszahlungen abgezogen. Dies betrifft alle Bonusmodelle der Salus BKK. Die im Rahmen des Bundesfinanzhof Urteils vom 1. Juni 2016 getroffene Entscheidung zur Nichtübermittlung der Bonuszahlungen an das Finanzamt kommt bei unseren Bonusmodellen nicht zum Tragen. Unser Bonusmodell sieht keine Kostenerstattung für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen vor, auch wenn der Bonus mit finanziellem Aufwand für Sie verbunden ist (z.B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein).

 

Datenschutzhinweis:

Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten (Sozialdaten) ist zur rechtmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich (§ 284 SGB V). Zur Mitteilung der erfragten Daten sind Sie nach § 206 SGB V verpflichtet. Freiwillige Angaben sind entsprechend gekennzeichnet. Wir versichern Ihnen, dass Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung unserer Aufgaben verwendet werden. Ausführliche Hinweise und Informationen zum Datenschutz bei der Salus BKK finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum wurden die bisherigen Bonushefte (Gutfühlsterne, Vorsorgesterne, Juniorsterne und Salus Stars) verändert?

    Im Zuge des Maserschutzgesetzes (gilt seit 01. März 2020) wurde der § 65a SGB V deutlich verändert. Vorsorgeleistungen sind nun nach dem Abs. 1 (Leistungen zur Vorsorge und Früherkennung sowie Schutzimpfungen) zwingend zu bonifizieren. Leistungen nach Abs. 1 a (verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V oder vergleichbare qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens) gehören zum satzungsrechtlichen Gestaltungsspielraum der Kassen.

    Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat es für notwendig erachtet, dass die Kassen hierzu ihre Bonusprogramme trennen müssen. Somit war eine Neugestaltung unumgänglich.

  • Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Salus Bonus Premium?

    Sie erhalten beim Salus Bonus Premium bereits für zwei erfüllte Maßnahmen 100 Euro, für drei erfüllte Maßnahmen sogar 130 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass mindestens eine durchgeführte Maßnahme aus der Kategorie A stammt. Dazu zählen zum Beispiel die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen sowie die Nutzung von Apps oder Online-Coachings.

  • Kann ich beide Bonushefte (Plus und Premium) nutzen oder muss ich mich für eines entscheiden?

    Ja, Sie können beide Bonushefte nutzen und zusammen oder getrennt voneinander bei uns bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Bitte reichen Sie das Bonusheft erst ein, wenn Sie sicher sind, alle relevanten Stempel im Jahresverlauf gesammelt zu haben.

  • Wie kann ich beide Modelle am besten miteinander kombinieren?

    Besonders Aktive können beide Modelle gleichzeitig nutzen. Der Salus Bonus Plus belohnt dabei durchgeführte Vorsorgemaßnahmen, mit dem Salus Bonus Premium können Versicherte sich ihre Fitness honorieren lassen. Wer also Vorsorge und gesunden Lebensstil miteinander vereint, kann das Meiste für sich erreichen.

  • Wie kann ich am schnellsten meine Prämie erhalten?

    Der einfachste und schnellste Weg, Ihren Sammelpass bei uns einzureichen, führt über unsere Service-App. Hier können Sie sowohl direkt die einzelnen Nachweise hinterlegen, als auch den kompletten Sammelpass hochladen und uns zusenden. Natürlich können Sie diesen aber auch nach wie vor per Post an uns schicken.

  • Den Check-up / das Hautkrebsscreening, die Impfung habe ich im letzten Jahr durchgeführt. Kann ich dies auch für dieses Jahr anerkennen lassen?

    Nein, es können nur alle in diesem Jahr durchgeführten Maßnahmen anerkannt werden.

  • Welche Apps und Onlineangebote werden mir im Bonusheft anerkannt?

    Die App sollte bei einer gesunden Lebensweise durch die Förderung von Bewegung, einer gesunden Ernährung, der Stressvorbeugung, der Raucherentwöhnung oder eines gesunden Alkoholgenusses unterstützen.

    Es gibt eine riesige Auswahl bei den Apps, daher benennen wir keine konkrete Apps. Nutzen Sie bereits eine solche App oder laden Sie sich diese herunter, können Sie dies in unserem neuen Bonusmodell mit Ihrer Unterschrift oder einem Registrierungsnachweis / Screenshot bestätigen.

  • Warum kann der Impfstatus nicht mehr anerkannt werden?

    Die Kassen wurden verpflichtet, Boni zur Gesundheitsvorsorge / Früherkennung und für Schutzimpfungen auszuzahlen. Auch Reiseschutzimpfungen können hierbei anerkannt werden. Statuswerte wie z. B. der bisherige Impfstatus sind hier nicht mehr berücksichtigungsfähig, sondern nur tatsächlich durchgeführte Maßnahmen im laufenden Bonusjahr.

    Eine Bonifizierung von Schutzimpfungen erfolgt erst nach Abschluss der Immunisierung. Kombinationsimpfungen gelten daher als eine Maßnahme.

  • Warum gibt es nicht mehr die Hefte in der altbewährten Form, sondern personalisierte Ausdrucke?

    Im Zuge der Digitalisierung haben wir neue personalisierte Varianten mit eingedruckten Namensangaben und Krankenversicherungsnummer erstellt, da diese maschinell besser auszulesen sind. So erhalten Sie noch schneller Ihre Bonuszahlung.

    Aktuell arbeiten wir außerdem daran, unsere digitalen Services zu erweitern und Ihnen im Jahresverlauf über unsere Salus App die Möglichkeit anzubieten, die Bonusmodelle hochzuladen und geltend zu machen. Hier wird es zukünftig noch komfortabler und einfacher in der Anwendung.

  • Bis wann können die Bonushefte eingereicht werden?

    Die Bonushefte können bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der Salus BKK, Barfußgäßchen 15, 04109 Leipzig, eingereicht werden.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Team Bonusmodelle

Telefon0341 45337-501
Salus Bonushefte
  • picture_as_pdfSammelpass Salus BonusDownload
  • picture_as_pdfSammelpass Salus Bonus KidsDownload

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