Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern

Bei einer Operation oder einem anderen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus möchte man sich als Patient gut aufgehoben fühlen und die bestmögliche Behandlung erhalten. Nicht alle Maßnahmen können in jedem Krankenhaus durchgeführt werden. Daher übernehmen wir in bestimmten Fällen auch die Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus, wie z.B. einer Privatklinik.


Was übernimmt die Salus BKK?

Findet die Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus statt, übernehmen wir die Kosten in Höhe der vergleichbaren Vertragssätze. Für Sie wird ein Eigenanteil von 10 Euro pro Behandlungstag fällig, maximal jedoch für 28 Tage im Kalenderjahr.


Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Damit wir die Kosten für die Behandlung übernehmen können, muss eine Bescheinigung des Arztes vorliegen. Außerdem muss der gewünschte Leistungserbringer dieselbe Versorgung gewährleisten, die Sie in einem zugelassenen Krankenhaus bekommen würden. Die nötige Behandlungsmethode darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein.

Wir, als Ihre Krankenkasse, benötigen vor Leistungsbeginn einen Kostenvoranschlag des Leistungserbringers und müssen diesem zustimmen.

 

Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Die Behandlung wird direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Ansprechpartner

Team Krankenhausbehandllung

Telefon06102 2909-1701
Fax06102 2909 840
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