Kuren und Rehabilitation

Wenn Ihre Möglichkeiten vor Ort nicht mehr ausreichen, um die eigene Gesundheit zu unterstützen und zu verbessern, können Sie vom Arzt eine Kur verschrieben bekommen. Je nach Art der Kurmaßnahme gibt es besondere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wir uns an den Kosten beteiligen können.

Was übernimmt die Salus BKK?

  • Ambulante Vorsorgekuren

    Bei ambulanten Kuren in einem anerkannten Kurort übernehmen wir die Kosten für:

    • kurärztliche Behandlung
    • Kurmittel (Bäder, Massagen etc.)


    Wir zahlen über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen den gesetzlichen Höchstsatz von 16 Euro pro Tag. Für familienversicherte, chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag.

    Wichtig: Damit wir uns an den Kosten für Ihre Kur beteiligen können, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die bisherige ärztliche Behandlung am Wohnort reicht nicht mehr aus
    • Sie fördern aktiv Ihre Gesundheit
    • Wenn Sie unter einer speziellen Krankheit leiden, wurden Sie bereits von einem Facharzt behandelt
    • Ihre letzte ambulante Kur muss mindestens drei Jahre zurückliegen
  • Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation

    Wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen, kann eine stationäre Kur alle vier Jahre in Betracht kommen. Sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Behandlung fallen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Tag an.

    Wenn eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten soll, bietet Ihnen der jeweilige Rentenversicherungsträger die Maßnahme an. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung.

  • Mutter-/Vater-Kind-Kur

    Die Kur richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter. Kinder bis zwölf Jahre fahren als Begleitperson mit oder sind ebenfalls behandlungsbedürftig.

    Diese Kur kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und

    • familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind
    • extrem psychisch belastet sind, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom
    • pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen

Voraussetzungen für die Erstattung

Bevor wir die Kosten für eine Kur übernehmen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag bei uns stellen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung, wir erklären Ihnen gerne das Antragsverfahren.

 

Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
Download Anträge
  • picture_as_pdfAntrag auf ambulante VorsorgeleistungenDownload
Unsere Angebote des Gesundheitsservice Management
Zurück zum Anfang Pfeil nach oben