

Die elektronische Patientenakte
2025 wurde in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten flächendeckend eingeführt. Der Prozess lief für alle schrittweise und automatisiert, sofern der Anlage der ePA nicht vorab aktiv widersprochen wurde. Mit der ePA haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten digital und sicher zu verwalten. Durch den Zugriff der unterschiedlichen medizinischen Akteure auf Ihre digitale Patientenakte wird ein schneller Informationsfluss und somit eine optimierte Behandlung ermöglicht. Ob Sie die ePA bewusst und vielfältig nutzen, sie nur passiv bestehen lassen oder ihr zukünftig widersprechen und sie löschen lassen wollen, bleibt selbstverständlich weiterhin Ihnen überlassen.
Nachdem die ePA zunächst in Modellregionen eingeführt und getestet wurde, sind die Begrenzungen inzwischen aufgehoben und die ePA kann in ganz Deutschland genutzt werden. Seit 01.10.2025 sind auch alle Leistungserbringenden (Arztpraxen, Kliniken usw.) bundesweit dazu verpflichtet, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit der ePA zu arbeiten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die ePA. Zudem finden Sie hier (↗) Informationsmaterial in "Leichter Sprache".

FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema elektronische Patientenakte. arrow_forward
Informationen zur ePA
Hier finden Sie das gesamte Informations-material nach § 343 Abs. 1a SGB V zur ePA. arrow_forward
Impressum
Hier finden Sie das Impressum zum Thema elektronische Patientenakte. arrow_forward