Hilfe bei Behandlungsfehlern

Falsch verabreichte Medikamente, vergessenes Operationsbesteck – jährlich haben fehlerhafte ärztliche Behandlungen für tausende Patienten folgenschwere Auswirkungen. Wenn eine Behandlung nicht angemessen (d. h. nicht sorgfältig, fachgerecht oder zeitgerecht) durchgeführt wurde, kann ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie im Verdachtsfall haben.


Beweislast liegt beim Patienten

Von einem Behandlungsfehler spricht man immer dann, wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt und daraus ein Schaden für den Patienten entsteht. Zu den Sorgfaltspflichten zählen insbesondere eine ordnungsgemäße Diagnose und die Behandlung nach den anerkannten Grundsätzen der Medizin ebenso wie eine umfangreiche, verständliche Aufklärung über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs. Nicht jeder Misserfolg einer Behandlung ist gleich ein Behandlungsfehler. Führt eine Behandlung nicht zur erwünschten Heilung, so kann auch ein „schicksalhafter Verlauf“ vorliegen. Bei medizinischen Eingriffen kann der Erfolg einer Behandlung letztlich nie garantiert werden.

Liegen bei einer Behandlung aber nachweislich Behandlungsfehler vor, stehen dem geschädigten Patienten eigene Ansprüche z.B. auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu. Die Beweislast liegt dabei aber immer allein beim Patienten, d.h. der Patient muss den Behandlungsfehler mit einem medizinischen Gutachten selbst nachweisen.


Außergerichtlich klären

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sollten Sie vorab mit Ihrem Arzt sprechen. Führt dies zu keiner Lösung, sollte man den Streitfall zunächst außergerichtlich klären. Sie können dazu über die Salus BKK ein kostenfreies medizinisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellen lassen. In diesem Fall senden wir Ihnen eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu, fordern die entsprechenden Behandlungsunterlagen bei Ihren Ärzten an und erteilen den Gutachtenauftrag.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsstellenverfahren einzuleiten. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Ihrer Nähe auf. Das Formular senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Die Schlichtungsstelle fordert die benötigten Unterlagen dann selbst ab und erstellt anschließend ein Gutachten. Durch den Antrag bei der Schlichtungsstelle werden Ihre Ansprüche vor „Verjährung“ geschützt. Beide Verfahren sind für Sie kostenfrei.


Ansprüche einklagen

Sind die außergerichtlichen Möglichkeiten erschöpft, können Ersatzansprüche auch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Spätestens jetzt sollten Sie einen Fachanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Medizinrecht“ hinzuziehen. Als gesetzliche Krankenkasse darf die Salus BKK für Sie aber keine Anwalts- oder Prozesskosten übernehmen.


So unterstützt Sie die Salus BKK

Im Falle des Verdachts eines Behandlungsfehlers sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite, helfen Ihnen bei der Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche und geben in erforderlichen Fällen ein Sachverständigengutachten beim MDK in Auftrag. Dieses Gutachten ist für Sie als Salus Versicherte kostenfrei.

Treten Sie möglichst schnell mit uns in Kontakt, falls Sie einen Behandlungsfehler vermuten, damit mögliche Ansprüche nicht verjähren. Schreiben Sie uns dazu eine behandlungsfehler [at] salus-bkk.de (E-Mail )oder rufen Sie uns an.

Ansprechpartner

Behandlungsfehler

Katrin Hinz
Barfußgässchen 15
04109 Leipzig

Telefon0341 45337-504
Fax0341 45337-33504
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