Schwangerschaft & Geburt

Eine Schwangerschaft ist für beide Elternteile eine aufregende Zeit. Man möchte für das kleine neue Leben nur das Beste und es beschützen. Darum können Sie sich jederzeit auf uns verlassen, wenn es um die Gesundheit Ihres Kindes geht.


Was übernimmt die Salus BKK?

Mit unserem zusätzlichen Leistungs- und Beratungsangebot fördern wir die optimale Entwicklung Ihres Kindes.

  • Zusatzuntersuchungen

    Wir möchten Ihnen so viel Gewissheit geben wie möglich. Daher erstatten wir unseren werdenden Müttern pro Schwangerschaft bis zu 250 Euro für

    • Die Teilnahme des werdenden Vaters oder einer anderen Begleitperson an einem Geburtsvorbereitungskurs
    • Die Kosten einer Hebammenrufbereitschaft während der 37. - 42. Schwangerschaftswoche
    • eine Blutuntersuchung zur Erkennung von Toxoplasmose (Infektionskrankheit, die überwiegend durch Katzenkot oder rohes Fleisch übertragen wird und die unbehandelt in der Schwangerschaft zu schweren Entwicklungsschäden führen kann)
    • Test auf Zytomegalie für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind
    • Test auf B-Streptokokken
    • Antikörperbestimmungen bei Schwangeren ohne entsprechende Nachweise einer bestehenden Immunität (bei Ungeimpften oder einmalig Geimpften oder Impfanamnese unbekannt )
    • Test auf Ringelröteln und / oder Windpocken bei schwangeren ungeimpften Frauen oder Schwangeren mit unklarem Impfstatus 
    • apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und Jod als Monopräparate und Kombinationspräparate aus diesen Wirkstoffen zur Vermeidung eines Mangels während der Schwangerschaft. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.


    Bitte beachten Sie: Aufgrund von Anpassungen durch unsere Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), dürfen wir seit dem 14. Oktober 2021 die Kosten für eine Zusatz-Ultraschalluntersuchung, die Nackentransparenzmessung zur Ermittlung genetischer Defekte (z. B. Trisomie 21) und den Triple-Test nicht mehr übernehmen.

  • BabyCare

    Wie wir leben, was wir essen, welche Krankheiten wir schon einmal hatten – das sind Faktoren, die in der Schwangerschaft plötzlich enorme Bedeutung bekommen. Mit all diesen Aspekten befasst sich das Vorsorgeprogramm BabyCare. Es zeigt Ihnen ganz individuell mögliche Schwangerschaftsrisiken auf, damit Sie diese selbst verringern können. Zu dem Vorsorgepaket gehören:

    • Ein Handbuch mit ausführlichen Informationen rund um eine gesunde Schwangerschaft und integriertem Tagebuch
    • Eine Rezeptsammlung mit einer Vielzahl von leckeren Gerichten zum Nachkochen
    • ein Fragebogen zum Einsenden


    Sie erhalten nach Einsenden des Fragebogens eine persönliche Analyse aller Faktoren, die Ihren Schwangerschaftsverlauf beeinflussen. Die Auswertung beinhaltet außerdem eine Analyse Ihres Ernährungsverhaltens.

    Für Schwangere, die bei der Salus BKK versichert sind, ist das BabyCare-Programm kostenlos. Sie können es sich hier oder telefonisch unter 06102 2909-1708 bestellen.

  • Künstliche Befruchtung

    Wir möchten Paaren, die ungewollt kinderlos sind, die Chance geben, doch noch eine Familie zu gründen. Daher übernehmen wir nicht nur die gesetzlich festgelegten 50% der Kosten für die ersten drei Versuche sondern legen noch 500 Euro für jeden der drei Versuche dazu. Das gilt sowohl für die In-vitro-Fertilisation als auch die Intracytoplasmatische Spermieninjektion.

    Zentraler Bestandteil bei der In-vitro-Fertilisation ist die Befruchtung einer oder mehrerer Eizellen außerhalb des Körpers. Anschließend überträgt der Arzt maximal drei befruchtete Eizellen wieder in die Gebärmutter.

    Wenn diese Methode nicht funktioniert, zum Beispiel, weil die Spermien zu unbeweglich sind, kann der Arzt die Intracytoplasmatische Spermieninjektion durchführen. Hierbei wird das Spermium direkt in die Eizelle injiziert.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine künstliche Befruchtung bezuschusst wird:

    • Die Salus BKK hat den Behandlungsplan vorab genehmigt
    • Sie sind verheiratet
    • Beide Partner sind bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre
    • Die Frau hat noch nicht das 40. und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet
    • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden

Wie funktioniert die Erstattung?

Wie bei allen ZusatzleistungenZusatzleistungen müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Für eine Erstattung benötigen wir dann von Ihnen die Originalrechnungen sowie Ihre Bankverbindung.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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