Gesetzliche Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen wie Arzneimittel, Haushaltshilfe oder Krankenhausbehandlung ist eine Beteiligung an den Kosten gesetzlich vorgeschrieben. Diesen begrenzten Eigenanteil nennt man Zuzahlungen. Sie werden zum Beispiel bei Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) oder Klinikaufenthalten erhoben. Hier ein Überblick, über die wichtigsten Zuzahlungen.

Leistungen Zuzahlung Ausnahmen
Arznei- und Verbandmittel 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten des Mittels zu zahlen 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Fahrkosten stationäre Behandlung (bei ambulanten Fahrten Übernahme nur in besonderen Ausnahmefällen , vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich) 10% des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; zu zahlen sind nicht mehr als die Kosten des Fahrpreises Keine (auch nicht für Kinder und Jugendliche)
Haushaltshilfe 10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Häusliche Krankenpflege 10% der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme der Leistung je Kalenderjahr, zzgl. 10 Euro je Verordnung 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Heilmittel 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hilfsmittel 10% des Hilfsmittels (z. B. Hörgerät), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten eines Mittels zu zahlen Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz); Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat; 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag Begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr, 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Mütter- bzw. Väterkuren 10 Euro pro Tag 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Soziotherapie 10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation 10 Euro pro Tag Bei Anschlussheilbehandlungen - Begrenzung auf 28 Tage im Kalenderjahr; 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
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