Kieferorthopädische Behandlung

Ein Kinderlachen ist immer schön, ganz egal wie die Zähne stehen. Auf lange Sicht sind allerdings gut angeordnete und platzierte Zähne wünschenswert, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden. Bei manchen Kindern stellen schief erscheinende Zähne eine ernsthafte Gefährdung der Zahngesundheit dar. In solchen Fällen übernehmen wir die Kosten für eine Regulierung der Zahnfehlstellung.

 

Was übernimmt die Salus BKK?

Bei erheblichen Kiefer-/Zahnfehlstellung übernimmt die Salus BKK bei Kindern bis zum 18. Lebensjahren bis zu 80% der Kosten (Eigenbeteiligung von 20% bzw. 10% ab dem 2. Kind). Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die gezahlten Eigenanteile wieder an Sie zurück erstattet.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:

  1. Ihr Kieferorthopäde rechnet 80% der im Behandlungsplan vertraglich vereinbarten Kosten direkt über die Versichertenkarte ab. Sind mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Den verbleibenden Anteil von 20% bzw. 10% wird Ihnen der Kieferorthopäde in Rechnung stellen.
     
  2. Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns erstattet, sobald uns Ihr Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung schriftlich bestätigt. Schicken Sie uns dazu einfach formlos die Bestätigung zu.

Auch im Erwachsenenalter kann eine Zahnspange sinnvoll sein, zum Beispiel wenn die Behandlung in der Kindheit versäumt wurde. Die Salus BKK übernimmt die Kosten jedoch nur bei schweren Fehlbildungen der Kiefer, die kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen erforderlich machen.

 

Voraussetzungen für die kieferorthopädische Behandlung

  • Ihr Kind ist bei der Salus BKK versichert und hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ein Kieferorthopäde stellt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung gemäß der kieferorthopädischen Indikationsgruppen fest. Die gesetzliche Krankenkasse darf die Kosten ab einem Schweregrad 3 und höher übernehmen.
  • Mit einem Behandlungsplan werden die medizinisch notwendigen Leistungen durch den Kieferorthopäden aufgestellt und der Krankenkasse eingereicht.
  • Der Behandlungsplan wird von uns geprüft und die Kostenübernahme bewilligt.



Wie funktioniert die Erstattung?

Sofern der Kieferorthopäde die Behandlung abschließen kann, wird er Ihnen eine schriftliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung  ausstellen. Diese Abschlussbescheinigung reichen Sie dann mit allen Originalrechnungen der Behandlung bei uns ein. Wir erstatten Ihnen dann den geleisteten Eigenanteil zurück.

 

Ansprechpartner

Team Zahnersatz / Kieferorthopädie

Telefon06102 2909-1707
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