Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Als gesetzliche Krankenkasse deckt die Salus BKK alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Darüber hinaus können Ärzte weitere, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen anbieten. Diese IGe-Leistungen gelten nach der Definition des Gesetzgebers als medizinisch nicht notwendig, d. h. die Salus BKK kann diese nicht übernehmen. Der Arzt darf Sie Ihnen aber privat in Rechnung stellen.

 

Beispiele für Individuelle Gesundheitsleistungen

Zu den IGe-Leistungen gehören Vorsorgeuntersuchungen, die ohne einen konkreten Krankheitsverdacht durchgeführt werden, zum Beispiel eine Augeninnendruckmessung. Der IGeL-Katalog umfasst aber auch die Aufbewahrung von Nabelschnurblut oder zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft (Gynäkologie).

 

Welche IGe-Leistungen sind sinnvoll?

Sie können sich frei für oder gegen eine IGe-Leistung entscheiden. Um die Vor- und Nachteile abzuwägen, sollten Sie sich jede Leistung, die Sie selbst bezahlen müssen, ausführlich von Ihrem Arzt erklären lassen.

Wenn Sie sich im Internet informieren möchten, hilft Ihnen das Internetportal IGel-Monitor vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Nutzen und Schaden der IGe-Leistungen einzuschätzen.
 

Ansprechpartner

Team ambulante ärztliche Behandlungen

Telefon06102 2909-1708
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