Heilmittel

Wieder gesund, beweglich und fit für den Alltag werden – Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie helfen dabei. Sie lindern oder heilen Krankheiten nachhaltig und wirken der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegen.


Was übernimmt die Salus BKK?

Die Kosten für die ärztlich verordneten Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik, Massagen und Sprachtherapie werden von der Salus BKK übernommen. Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres tragen einen Eigenanteil von 10% der Kosten für das Mittel zzgl. 10 Euro je Verordnung.

Zu den Heilmitteln gehören:

  • die Physiotherapie, also Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Massagen
  • die podologische Therapie  (medizinische Fußpflege)
  • die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)
  • die Ergotherapie
  • die Ernährungstherapie für Patienten mit einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose)

Erweiterung  der podologischen Therapie: Ab dem 01. Juli 2022 gehört auch die Nagelspangenbehandlung zu den verordnungsfähigen Heilmitteln. Somit kann die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln ärztlich verordnet werden. Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, kann eine podologische Nagelspangenbehandlung in allen 3 Stadien des Erkrankungsbildes verordnet und bei zugelassenen Podologinnen und Podologen durchgeführt werden. 

Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.


Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie sich direkt an einen Therapeuten Ihres Vertrauens wenden. Welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen Vorrang haben, als Alternative oder zur Ergänzung geeignet sind, ist in der Heilmittelrichtlinie geregelt. Darin sind alle Heilmittel verzeichnet, die Vertragsärzte verordnen und Therapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Wie viele Therapieeinheiten Sie erhalten, richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung. Ihr behandelnder Arzt teilt dem Therapeuten in der Verordnung detailliert die Erkrankung und evtl. Begleiterkrankungen sowie das Ziel der Therapie mit. Bitte beachten Sie, dass die verordneten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist begonnen werden müssen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Maßnahmen der physikalischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie müssen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Für Maßnahmen der podologischen Therapie gilt eine Frist von 28 Tagen.


Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, wenn er ein Heilmittel, also eine therapeutische Maßnahme, für erforderlich hält. Mit Ihrer Verordnung gehen Sie dann direkt zu einem zugelassenen Therapeuten. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich. Die Kosten für die Behandlung rechnet Ihr Therapeut direkt mit uns ab.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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