Zusatzfunktionen

Vom digitalen Mutterpass bis zum Impfausweis – seit dem 01. Januar 2022 stehen Ihnen in Ihrer ePA weitere nützliche Funktionen zur Verfügung.

Dazu gehören der Impfausweis, das Zahnbonusheft, sowie der Mutterpass und das U-Untersuchungsheft für Ihre Kinder. 

  • Elektronischer Impfpass

    Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. Alle durchgeführten Schutzimpfungen werden in einem Dokument – dem Impfpass – aufgeführt.

    Der bisher papierbasierte Ausweis soll ab Januar 2022 nun auch in elektronischer Form in die ePA integrierbar sein. Der Vorteil: Sie können Ihren Impfpass weder vergessen noch verlieren, haben jederzeit den Überblick, welche Impfungen Sie durchgeführt haben und können dies bei Bedarf auch gleich nachweisen. Zusätzlich soll auch eine Erinnerungsfunktion möglich sein, die Sie auf Auffrischungsimpfungen oder eventuelle Impflücken hinweist.

  • Zahnärztliches Bonusheft

    Das 1989 eingeführte Zahnbonusheft soll dazu beitragen, Ihnen den Nachweis einer lückenlosen Zahnvorsorge zu ermöglichen und damit im Falle eines Zahnersatzes einen höheren Kostenzuschuss zu erhalten.

    Ab Januar 2022 soll das Bonusheft digital in der ePA abgebildet und geführt werden können. So können Sie zum Beispiel gezielt nach einzelnen Einträgen suchen und den Anspruch auf einen Bonus nachweisen. 

  • Mutterpass

    Die Schwangerschaft ist für jede werdende Mutter eine aufregende Zeit. Umso wichtiger ist es, Vorsorgeuntersuchungen und deren Ergebnisse sauber und umfänglich zu dokumentieren. Seit 1961 gibt es hierfür den Mutterpass. Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt und in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben.

    Die Umstellung auf einen digitalen Mutterpass ab Januar 2022 bietet einige Vorteile. Zum einen sind alle eingegebenen Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert, können also nicht verloren gehen und sind jederzeit verfügbar. Im Notfall erleichtert dies auch den Austausch von Informationen an den behandelnden Arzt. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Schwangere an bevorstehende Untersuchungen zu erinnern oder Hinweise zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen zu geben. 

  • U-Heft

    Das Kinderuntersuchungsheft dokumentiert – derzeit noch in Papierform – alle durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen Ihrer Kinder. Es enthält insgesamt zehn U-Untersuchungen, beginnend mit der Dokumentation der Geburt und speziellen Neugeborenen-Screenings bis zu Untersuchungen im Alter von etwa fünf Jahren.

    Vorteil der digitalisierten Variante, die ab Januar 2022 in der ePA zur Verfügung stehen soll, ist zum Beispiel der Schutz vor Verlust der Daten. Außerdem sind die Daten so leichter verfügbar und ergänzbar. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Sie an bevorstehende Termine zu erinnern und auf weitere Maßnahmen, wie Impfungen oder zusätzliche Untersuchungen zu verweisen. Auch kann die elektronische Version mögliche Fehler beim Übertragen von Messwerten vermeiden. 

Ansprechpartner

Team ePA

Telefon0800 75 75 007
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