Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten.

  • Bekomme ich eine neue Gesundheitskarte, wenn ich umziehe oder sich mein Name ändert?

    Wenn sich Ihr Name ändert, können Sie sich ganz einfach per egk [at] salus-bkk.de (E-Mail)title="eGK anfordern" oder über unsere Online-Geschäftsstelle eine neue Karte anfordern. Bei einer Änderung Ihrer Adresse ist mit der Gesundheitskarte der Generation G2 keine Anforderung einer neuen Karte mehr nötig. Falls sich Ihre Daten geändert haben, werden sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch während des Einlesens Ihrer Karte automatisch überspielt. Auf Wunsch können wir natürlich trotzdem weiterhin eine neue Karte ausstellen (z.B. wenn Ihr Arzt noch nicht online verbunden ist).

  • Was passiert, wenn eine elektronische Gesundheitskarte nicht mehr gültig ist?
    • Grundsätzlich ist für eine medizinische Behandlung ein Versicherungsnachweis notwendig (vgl. § 15 SGB V). In der Regel behandelt der Arzt aber auch Patienten, die keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können bzw. deren Gesundheitskarte ungültig ist. Das Vorlegen einer ungültigen Gesundheitskarte stört jedoch den Praxisablauf, führt zu Verzögerungen und erzeugt einen höheren Arbeitsaufwand.
    • Generell gilt: Kann der Patient sich nicht auf Basis einer aktuellen Gesundheitskarte als gesetzlich Versicherter ausweisen und auch nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige Gesundheitskarte vorlegen (oder einen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen), wird der Arzt eine Privatrechnung erstellen. Wenn der Versicherte dem Arzt bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige Gesundheitskarte nachreicht oder wenn er dem Arzt bis zum Ende des Quartals einen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweist, ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten.
    • In der Zahnarztpraxis gilt eine abweichende Regelung: Der Zahnarzt kann in diesem Fall direkt eine Privatrechnung stellen. Reicht der Versicherte die Gesundheitskarte oder einen anderen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung nach, muss der Zahnarzt die Privatvergütung zurückerstatten. Ein Nachreichen des Versicherungsnachweises bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung stattgefunden hat, ist in der zahnärztlichen Praxis nicht vorgesehen
  • Ich habe eine neue Karte mit dem Aufdruck "G2" erhalten. Warum?

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneuert fortlaufend die Vorgaben für die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte. Die Kartengeneration G2 verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen. Daher verschickt die Salus BKK seit dem 28.04.2017 sukzessiv an alle Versicherten die neue Gesundheitskarte. Spätestens bis zum 31.12.2018 sind alle Salus BKK Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet.

  • Welche Vorteile wird die eGK G2 in Zukunft haben?

    Mit dem Ausbau des deutschen Gesundheitsnetzwerkes werden sich die Leistungsmerkmale der eGK G2 erweitern – dadurch werden die Möglichkeiten und die Qualität der medizinischen Versorgung für Sie noch besser. Für die Zukunft sind folgende Funktionen geplant:

    • Notfalldatensatz – enthält wichtige medizinische Informationen für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe z.B. Blutgruppe, Allergien, Chronische Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit
    • Elektronischer Medikationsplan – die Speicherung verordneter Medikamente erleichtert den Überblick. So können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen verhindert werden.
    • Elektronischer Organspendeausweis
    • Versichertenstammdatendienst – Ihre Daten im Kartenchip werden automatisch aktualisiert, sodass Sie bei Änderungen keine neue Karte benötigen.
    • Onlineprüfung der Mitgliedschaft – diese Funktion kann Missbrauch verhindern, sollte Ihre eGK in falsche Hände gelangen.
    • Die Geheimzahl (PIN): Sie stellt sicher, dass nur Sie dem Arzt oder Zahnarzt die Freigabe für den Zugriff auf Ihre medizinischen Daten erlauben können. Ihren persönlichen PIN erhalten Sie voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres.
    • Die elektronische Patientenakte (ePA): Die ePA dient dem Austausch der Daten unter den Leistungserbringern, also Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und weiteren Heilberuflern. Sie enthält – sofern der Versicherte zustimmt – Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten.
    • Das elektronische Patientenfach (ePF): In das ePF kann der Patient eigenständig Daten hochladen. Das können zum Beispiel Cholestrin-Werte sein oder das Protokoll der eigenen Blutdruck-Mess-Ergebnisse. Das ePF ist Teil der TI und so können auch Ärzte und andere Leistungserbringer Gesundheitsdaten wie Laborergebnisse oder Röntgenbilder in das elektronische Patientenfach hochladen und dem Patienten den schnellen Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

      Beide Funktionen sollen laut dem eHealth-Gesetz 2019 zur Verfügung stehen.
       

    Dabei gilt: Ihre Daten werden durch den hohen Sicherheitsstandard der neuen Technik jederzeit optimal geschützt sein. Und Sie allein werden entscheiden, ob und welche medizinische Anwendung Sie nutzen wollen und wer die Daten im Einzelfall einsehen darf.

  • Wann wird es die neuen Funktionen auf der Gesundheitskarte geben?

    Das ist abhängig von Beschluss, Spezifikation, erfolgreichem Test und Umsetzung entsprechender Funktionen durch die hierzu vom Gesetzgeber bestimmte Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Wir informieren Sie rechtzeitig über die Einführung der neuen Nutzungsmöglichkeiten. Wir gehen aber davon aus, dass Sie spätestens in 2019 alle Funktionen uneingeschränkt nutzen können.

  • Ich habe noch keine eGK erhalten? Wann und wie bekomme ich eine?

    Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, erhalten Sie Ihre Karte innerhalb von maximal drei Wochen.

    Haben Sie uns noch kein Foto zur Verfügung gestellt? Sie können es ganz einfach anhand Ihrer Versichertennummer hier oder in der Salus BKK App hochladen. Nachdem Sie uns Ihr Foto zur Verfügung gestellt haben, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte innerhalb von maximal drei Wochen.


    Datenschutzhinweis:

    Zur Ausstellung einer eGK ist es erforderlich, dass wir ein digitales Bild von Ihnen speichern, welches auf die Karte aufgedruckt wird. Die Speicherung ist aufgrund technischer Verfahren zwingend erforderlich. Die Aufbewahrung der Bilddaten ermöglicht es, bei Verlust oder Beschädigung der Karte bzw. Namensänderung oder Adressänderungen sofort eine neue Gesundheitskarte auszustellen.

  • Wer hat Zugriff auf meine Daten?

    Ohne Ihre Einwilligung hat niemand Zugriff auf die vertraulichen Daten. Den Umfang der gespeicherten Daten wird ebenfalls von Ihnen bestimmt. Mit Hilfe Ihres PINs können Sie bestimmen, welcher Arzt auf welche Daten Zugriff haben soll.

    Der Arzt bekommt ebenfalls eine eigene Karte mit PIN. Die Daten können nur entschlüsselt werden, wenn beide Karten und PINs eingegeben und authentifiziert wurden. Ausnahme sind medizinische Notfälle, bei denen die PIN-Eingabe des Arztes ausreichend ist.

  • Wie bin ich gegen Datenmissbrauch geschützt?

    Ihre Daten sind durch den hohen Sicherheitsstandard der neuen Technik jederzeit geschützt. Zum Einen weist das Foto Sie eindeutig als Karteninhaber aus. Das wirkt dem Missbrauch der Karte bereits entgegen. Außerdem prüft der Arzt die Mitgliedschaft online, um Sie eindeutig zu identifizieren. Auch die eigene Geheimzahl stellt sicher, dass nur Sie die Daten auf der Karte freigeben können.

  • Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

    Startschuss für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) war das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG) . Die Rechtsgrundlagen stehen im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

  • Ich habe meine Gesundheitskarte verloren? Was tun?

    Wenn Sie Ihre Karte verloren haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir weitere Schritte einleiten können. Sie erreichen das Team eGK unter der Nummer 0800 044 0441.

Ansprechpartner

Team eGK

Telefon0800 044 0441
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