Soziotherapie

Soziotherapie richtet sich an Patienten mit schweren psychischen Störungen und soll diese in die Lage versetzen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Inhalte der Soziotherapie sind Trainings- und Motivationsmethoden sowie Koordinierungsmaßnahmen. Sie unterstützt einen Prozess, der dem Patienten eine bessere Krankheitswahrnehmung ermöglicht und in dem Aufmerksamkeit, Initiative, soziale Kontaktfähigkeit und Kompetenz gefördert werden.

 

Was übernimmt die Salus BKK?

Die Dauer und die Frequenz der soziotherapeutischen Betreuung sind abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit. Es können insgesamt höchstens bis zu 120 Stunden je Krankheitsfall innerhalb eines Zeitraumes von höchstens drei Jahren übernommen werden. Vor der ersten Verordnung können bis zu fünf Probestunden absolviert werden um die Therapiefähigkeit des Patienten abzuklären und einen Betreuungsplan zu erstellen.

Für Versicherte über 18 Jahre fällt pro Kalendertag eine Zuzahlung von 10% an, mindestens fünf und maximal zehn Euro.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme?

Die Soziotherapie muss von einem Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie verordnet werden. Sie kann beantragt werden, wenn eines der folgenden Krankheitsbilder vorliegt:

  • Schizophrenie
  • Schizotype Störung
  • anhaltende bzw. induzierte wahnhafte Störung
  • Schizoaffektive Störung
  • Bipolare affektive Psychose, gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
  • Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen


Mithilfe eines Soziotherapeuten wird nun ein konkreter Behandlungsplan entwickelt.

 

Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Die Soziotherapie muss vor dem Beginn der Behandlung bei der Salus BKK beantragt werden. Dafür benötigen wir die Verordnung des Arztes sowie den ausgearbeiteten Behandlungsplan. Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir ggf. mit Hilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ob eine Soziotherapie erforderlich ist. Wird der Antrag genehmigt, werden die Kosten, abzgl. der vom Versicherten zu leistenden Zuzahlung, mit uns abgerechnet.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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