Ärztliche Behandlung

Ein Arztbesuch kann viele Ursachen haben. Ganz unabhängig davon, ob es sich bei der ärztlichen Behandlung um eine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung handelt oder die Heilung oder Linderung einer Erkrankung im Mittelpunkt steht, übernehmen wir zeitlich uneingeschränkt die Kosten. Viele Leistungen werden unkompliziert über die Gesundheitskarte abgerechnet. 


Voraussetzung für die Inanspruchnahme

Grundsätzlich haben Sie in Deutschland die freie Arztwahl. Das heißt, Sie können frei entscheiden, zu welcher Arztpraxis Sie gehen möchten. Damit wir jedoch die ärztliche Behandlung über Ihre Gesundheitskarte abrechnen können, muss der Mediziner ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen sein.


Kostenübernahme über die Gesundheitskarte

Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre Gesundheitskarte vor. Ihr Arzt rechnet anschließend die Kosten mit uns ab. Sie müssen sich weder um die Abwicklung kümmern, noch Geld vorstrecken und können sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren.


Was übernimmt die Salus BKK?

Ärztliche Behandlungen, die medizinisch erforderlich sind, gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese umfassen:


Darüber hinausgehende Leistungen, die zwar sinnvoll aber nicht medizinisch erforderlich sind, können Sie nach schriftlicher Vereinbarung als Privatleistung in Anspruch nehmen. Hierzu gehören beispielsweise die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL), die allerdings nicht der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenververischerung unterliegen.
 

Ansprechpartner

Team ambulante ärztliche Behandlungen

Telefon06102 2909-1708
Zurück zum Anfang Pfeil nach oben