
Gut versichert - als Selbstständiger
Die Salus BKK bietet Ihnen in der freiwilligen Versicherung den umfassenden Versicherungsschutz, den Sie als Selbstständiger brauchen.
Selbstständig Tätige können sich bei der Salus BKK versichern, wenn vorher eine Versicherung bei der Salus BKK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bestanden hat.
Den Antrag auf Beitragsentlastung für Selbstständige können Sie hier herunterladen:
Beiträge
Die Beiträge werden vom steuerrechtlich ermittelten Gewinn berechnet. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass die Beiträge aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.825,00 EUR berechnet werden.
Für folgende Fällen sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor:
Existenzgründer
Für Existenzgründer gilt monatlich eine Mindesteinnahme von 1.312,50 EUR. Angesetzt wird der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 %. Somit ergibt sich ein Mindestbeitrag von 195,56 EUR für monatliche Einkommen bis 1.312,50 EUR. Dazu kommt noch die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei höheren Einnahmen werden diese zugrunde gelegt.
Der Tarif für Existenzgründer ist nur möglich, solange Sie einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten.
Beitragsentlastung
Auch im Tarif der Beitragsentlastung gilt die Mindesteinnahme von 1.312,50 EUR. Der Tarif kommt zum Tragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid liegt unter 23.625,00 EUR.
- Die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen einer Bedarfsgemeinschaft liegen monatlich unter 1.968,75 EUR. Als Bedarfsgemeinschaft gilt der im gleichen Haushalt wohnende Partner.
- Das Vermögen des Antragstellers oder seines Partners überschreitet nicht den Betrag von 10.500 EUR. Betriebsvermögen zählt nicht hierzu, ebenso selbst genutztes Wohneigentum.
- Es sind keine Kapitaleinkünfte vorhanden.
- Es sind weder positive noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden.
Beitragsberechnung
Für die Beitragsberechnung wird immer der letzte vorhandene Steuerbescheid hinzugezogen - unabhängig davon, ob sich Ihre aktuelle finanzielle Situation verändert hat. Der jeweils neue Steuerbescheid ist ab dem Folgemonat der Ausstellung zu berücksichtigten.
Wichtig: Senden Sie die neuen Steuerbescheide immer umgehend an die Salus BKK. Denn eine Reduzierung des Krankenversicherungsbeitrags aufgrund der nachgewiesenen niedrigeren Einnahmen kann immer nur für die Zukunft vorgenommen werden. Erhöhungen werden dagegen immer zum Folgemonat der Ausstellung ausgesprochen.
Herabsetzung der Beiträge aufgrund von Gewinneinbrüchen
Im Regelfall werden die Beiträge immer nach dem letzten Steuerbescheid berechnet. Es kann jedoch die Situation eintreten, dass sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Einnahmen deutlich verringern und nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Beiträgen stehen. In diesem Fall kann der Selbstständige abweichend vom Steuerbescheid eine Beitragsherabsetzung beantragen. Eine Ermäßigung der Beiträge ist möglich, wenn die aktuellen - durch einen Steuervorauszahlungsbescheid nachgewiesenen - Einnahmen weniger als 75 % des Gewinns aus dem letzten Steuerbescheid betragen.
Die Beiträge werden dann einstweilig nach dem Gewinn aus dem Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Die Einstweiligkeit endet mit der Ausstellung des nächsten Steuerbescheids, kann aber weiter verlängert werden, wenn dies immer noch zu unangemessenen Beiträgen führt.
Die Herabsetzung erfolgt immer nur zukunftsbezogen ab dem Folgemonat, nach dem ein formloser Antrag und der Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts der Salus BKK vorliegen. Soweit keine Vorauszahlungen zu leisten sind, ist eine entsprechende Bestätigung des Finanzamts notwendig
Die endgültige Festsetzung der einstweiligen Beiträge erfolgt erst mit der Vorlage des Steuerbescheids für das jeweilige Kalenderjahr.
Krankengeld - Absicherung im Krankheitsfall
Selbstständige, unständig Beschäftigte und Künstler können sich mit der Salus BKK gegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit absichern. Hierzu können Sie neben dem gesetzlichen Krankengeld auch unsere Krankengeld-Wahltarife auswählen. (mehr erfahren)
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft bei der Salus BKK? Dann rufen Sie uns einfach an:
0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
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*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
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