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Krankenversicherungsfreiheit

Es besteht keine Krankenversicherungspflicht
  • wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr über 50.850,- EUR verdienen
  • wenn diese Grenze bereits im letzten Kalenderjahr überschritten wurde.
Erfüllen Sie diese Kriterien, können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei der Salus BKK versichern. Im Regelfall überweist auch hier Ihr Arbeitgeber die kompletten Beiträge an die Salus BKK. In Ausnahmen kann es aber sein, dass der Arbeitgeber Ihnen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auszahlt. Dann müssen Sie diesen Beitrag selbst an die Salus BKK überweisen.

Wichtig: Nicht alle Gehaltsanteile sind für die Prüfung der sogenannten Versicherungspflichtgrenze relevant. Bei der Berechnung bleiben unregelmäßige Anteile außen vor, wie z. B.:
  • geleistete Überstundenauszahlungen
  • Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden

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