Krankenversicherungsfreiheit
Es besteht keine Krankenversicherungspflicht- wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr über 50.850,- EUR verdienen
- wenn diese Grenze bereits im letzten Kalenderjahr überschritten wurde.
Wichtig: Nicht alle Gehaltsanteile sind für die Prüfung der sogenannten Versicherungspflichtgrenze relevant. Bei der Berechnung bleiben unregelmäßige Anteile außen vor, wie z. B.:
- geleistete Überstundenauszahlungen
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
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