Versichert im Praktikum
Ein Praktikum gehört inzwischen zu vielen Studiengängen einfach dazu. Ihr Versicherungsschutz während eines Praktikums hängt davon ab, ob es sich dabei um ein Zwischenpraktikum oder ein Vor- bzw. Nachpraktikum handelt und ob das Praktikum vergütet wird.| Zwischenpraktikum |
Wenn Sie familienversichert sind, gilt als Voraussetzung für eine Versicherungspflicht Ihre Einkommensgrenze. Verdienen Sie mehr als 375 EUR, müssen Sie sich selbst versichern.
Für Studenten einer ausländischen Hochschule, die ein Praktikum in Deutschland absolvieren, gilt ebenfalls diese Regelung.
| Vor- und Nachpraktikum (mit Gehaltszahlung) |
Ist das Praktikum nicht vorgeschrieben, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer dann ein, wenn Sie monatlich mehr als 400 EUR verdienen.
| Vor- und Nachpraktikum (ohne Gehaltszahlung) |
Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie als Familienmitglied kostenlos mitversichert sind.
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