Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung
Wenn Sie die Bedingungen der Pflichtversicherung nicht oder nicht mehr erfüllen, können Sie sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung gilt für- Personen, deren Pflichtversicherung endet und die eine Vorversicherungszeit nachweisen. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie unmittelbar vor dem Ende der Pflichtversicherung mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate eine Versicherungszeit nachgewiesen haben.
- Personen, deren Familienversicherung endet
- bestimmte Schwerbehinderte (Vorversicherungszeit muss erfüllt sein; Beitrittsbeschränkungen durch Altersgrenze sind laut Satzung möglich)
| Beginn der freiwilligen Krankenversicherung |
| Ende der Mitgliedschaft |
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- Beiträge für Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Beitragseinstufung zur freiwilligen Versicherung
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