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Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung

Wenn Sie die Bedingungen der Pflichtversicherung nicht oder nicht mehr erfüllen, können Sie sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung gilt für
  • Personen, deren Pflichtversicherung endet und die eine Vorversicherungszeit nachweisen. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie unmittelbar vor dem Ende der Pflichtversicherung mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate eine Versicherungszeit nachgewiesen haben.
  • Personen, deren Familienversicherung endet
  • bestimmte Schwerbehinderte (Vorversicherungszeit muss erfüllt sein; Beitrittsbeschränkungen durch Altersgrenze sind laut Satzung möglich)
Beginn der freiwilligen Krankenversicherung
Die freiwillige Mitgliedschaft ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Mitgliedschaft anzuzeigen. Freiwillige Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.

Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder einer fristgerechten Kündigung.

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