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Besonderheit in der Pflegeversicherung für das Bundesland Sachsen

Obwohl auch in Sachsen der Beitragssatz im Verhältnis zum restlichen Bundesgebiet identisch ist, gibt es wichtige Abweichungen zu beachten. In Sachsen ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.

Beitragstragung in Sachsen
Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 1,95 %
1,475 % trägt der Arbeitnehmer
0,475 % trägt der Arbeitgeber

Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 2,2 %
1,725 % trägt der Arbeitnehmer
0,475 % trägt der Arbeitgeber

Sonstige Bundesländer
Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 1,95 %
0,975 % trägt der Arbeitnehmer
0,975 % trägt der Arbeitgeber

Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 2,2 %
1,225 % trägt der Arbeitnehmer
0,975 % trägt der Arbeitgeber


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