Wer legt die Beitragssätze zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fest?
In den Sozialversicherungsbereichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Beitragssätze gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen grundsätzlich so bemessen werden, dass die Einnahmen die Ausgaben der Sozialversicherungszweige abdecken.Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag direkt an die Krankenkasse.
| Salus BKK Tipp |
zurück zu: Beitragssätze auf einen Blick
*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
Elektronische Gesundheitskarte
Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload





