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Beitragssätze für freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich u.a. Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, sowie Familienangehörige und krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Krankenversicherung                                                              
Allgemeiner Beitragssatz (für Beiträge aus Rente und Versorgungsbezügen)                            15,50 %
Ermäßigter Beitragssatz
(für alle anderen Einnahmen)
14,90 %


Pflegeversicherung*                                                    
Beitragssatz 1,95 %
Beitragssatz bei Anspruch auf
Beihilfe oder Heilfürsorge
0,975 %
Beitragssatz für Kinderlose 2,2 %

*In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Entgeltgrenzen

Bei der Berechnung der monatlichen Beiträge müssen die gesetzlichen Krankenkassen von einer Mindestbeitrags- bzw. Höchstbeitragsbemessungsgrenze ausgehen.

Entgeltgrenzen                                                                 
Bemessungsgrenze Mindestbeitrag
875,00 EUR
Bemessungsgrenze Höchstbeitrag     
3.825,00 EUR

Überschreiten die monatlichen Einnahmen die Mindestgrenze, wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den tatsächlichen Einnahmen, max. jedoch bis zum Höchstbetrag berechnet.

Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

Als Arbeitnehmer haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Daher wird bei der Beitragsberechnung der allgemeine Beitragssatz sowie der zusätzliche Beitragssatz angesetzt.

Weitere Informationen zum Thema "Freiwillige Versicherung"


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