Für Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze
Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze. Als Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird bei der Berechnung daher der allgemeine Beitragssatz verwendet.| Krankenversicherung |
| Allgemeiner Beitrag | 592,88 EUR |
| Pflegeversicherung* |
| Beitrag für Eltern |
74,59 EUR |
| Beitrag für Kinderlose ab 23 |
84,15 EUR |
*In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Zuschüsse
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 279,23 EUR zu ihren Beiträgen. Auch zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Anteil in Höhe von 37,29 EUR. Für das Bundesland Sachsen gilt dabei eine Ausnahme, hier zahlt der Arbeitgeber 18,17 EUR: mehr erfahren.
Als freiwilliges Mitglied haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, unseren attraktiven Wahltarif zur Beitragsrückerstattung zu wählen. Damit können Sie jährlich einen Monatsbeitrag zurückerhalten.
| Weitere Informationen zu diesem Angebot |
zurück zu: Gut versichert - als Arbeitnehmer
Elektronische Gesundheitskarte
Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload





