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Für Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze. Als Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird bei der Berechnung daher der allgemeine Beitragssatz verwendet.

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitrag                                                       592,88 EUR


Pflegeversicherung*
Beitrag für Eltern                                              
          74,59 EUR
Beitrag für Kinderlose ab 23
          84,15 EUR

*In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.


Zuschüsse

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 279,23 EUR zu ihren Beiträgen. Auch zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Anteil in Höhe von 37,29 EUR. Für das Bundesland Sachsen gilt dabei eine Ausnahme, hier zahlt der Arbeitgeber 18,17 EUR: mehr erfahren.

Als freiwilliges Mitglied haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, unseren attraktiven Wahltarif zur Beitragsrückerstattung zu wählen. Damit können Sie jährlich einen Monatsbeitrag zurückerhalten.



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