Beitragssätze für Rentenantragsteller
Mit Beantragung einer gesetzlichen Rente und der Erfüllung der entsprechenden Vorversicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sind Sie pflichtversichert.| Krankenversicherung |
| Allgemeiner Beitragssatz |
15,50 % |
| Pflegeversicherung* |
| Beitragssatz | 1,95 % |
| Beitragssatz für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres |
2,20 % |
* In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
| Entgeltgrenzen |
| Bemessungsgrenze Höchstbeitrag |
3.825,00 EUR |
Bei der Berechnung der monatlichen Beiträge müssen die gesetzlichen Krankenkassen von einer Mindest- bzw. Höchstbemessungsgrenze der Beiträge ausgehen. Überschreiten die monatlichen Einnahmen die Mindestbemessungsgrenze, werden die Beiträge nach den tatsächlichen Einnahmen berechnet. Maximal jedoch bis zur Höchstbeitragsgrenze.
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