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Beitragssätze für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Für Arbeitnehmer, die im Monat nicht mehr als 400 EUR (Brutto) verdienen, werden die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit einem Pauschalbeitrag berechnet.

Krankenversicherung
Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung
13 %
Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung                          
bei Beschäftigung im Haushalt
           5 %

Auf die Steuerpflicht entfallen 2 %.

Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gilt die Besonderheit, dass Pauschalbeiträge von insgesamt 12 % zu zahlen sind.

Zuständig für die Durchführung des Beitrags- und Meldeverfahrens ist die Bundesknappschaft Minijob Zentrale in Cottbus.


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