Beitragssätze für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Für Arbeitnehmer, die im Monat nicht mehr als 400 EUR (Brutto) verdienen, werden die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit einem Pauschalbeitrag berechnet.| Krankenversicherung |
| Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung | 13 % | |
| Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung bei Beschäftigung im Haushalt |
5 % |
Auf die Steuerpflicht entfallen 2 %.
Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gilt die Besonderheit, dass Pauschalbeiträge von insgesamt 12 % zu zahlen sind.
Zuständig für die Durchführung des Beitrags- und Meldeverfahrens ist die Bundesknappschaft Minijob Zentrale in Cottbus.
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